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Entscheid

E-5932/2013

Asyl und Wegweisung

26. November 2013Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 13. Sep... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 13. September 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:17:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.− werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Esther Karpathakis Sibylle Dischler Versand:

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