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Entscheid

E-5949/2014

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

21. Oktober 2014Deutsch14 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 2. Oktober 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:30:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die mit dem Vollzug der Überstellung beauftragten Behörden werden angewiesen, die italienischen Behörden vor der Rückführung des Beschwerdeführers in geeigneter Weise auf dessen persönliche Situation aufmerksam zu machen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Sinn von Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay

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