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Entscheid

E-597/2010

Asyl und Wegweisung

30. März 2010Deutsch11 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Auf die Beschwerde vom 1. Februar 2010 wird im Asylpunkt nicht eingetreten. Soweit den Vollzug der Wegweisung betreffend, wird die Beschwerde abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, die Vorinstanz und die kantonale Ausländerbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay Versand: Seite 9

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