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Entscheid

E-6126/2014

Asyl und Wegweisung

3. November 2014Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 23. Sep... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 23. September 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen und richtigen Erstellung des Sachverhalts und neuem Entscheid an das BFM zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen und richtigen Erstellung des Sachverhalts und neuem Entscheid an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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