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Entscheid

E-6189/2013

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

21. November 2013Deutsch7 min

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung... Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung; Nichteintreten auf das Asylgesuch; Verfügung des BFM vom 28. Oktober 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 28. Oktober 2013 wird aufgehoben und das BFM angewiesen, auf das Asylgesuch der Beschwerdeführenden einzutreten.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 360.- (inkl. Auslagen und MWSt) auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die schweizerische Botschaft in Khartoum. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Patricia Petermann Loewe Versand:

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