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Entscheid

E-6195/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

15. September 2010Deutsch11 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Verfügung des BFM vom 27. August 2010 wird aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, das mit dem Asylgesuch vom 9. Juni 2010 eingeleitete Asylverfahren in der Schweiz durchzuführen.

3.

Es werden keine Kosten auferlegt.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und (...). Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Jan Feichtinger Versand: Seite 9

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