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Entscheid

E-6406/2012

Asyl und Wegweisung

12. Dezember 2012Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 5. Deze... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 5. Dezember 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Der Antrag, die Beschwerdeführenden seien über vom BFM an die heimatlichen Behörden weitergeleitete Daten in einer separaten Verfügung zu informieren, wird abgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsverbeiständung wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist mit dem beigelegten Einzahlungsschein innert

30.

Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay Versand:

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