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Entscheid

E-6409/2011

Asyl und Wegweisung

29. November 2011Deutsch5 min

Verfügung des BFM vom Verfügung des BFM vom Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Revisionsgesuch wird gutgeheissen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (…) vom 22. November 2011 wird aufgehoben.

2.

Das Beschwerdeverfahren wird wieder aufgenommen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Dem Gesuchsteller wird vom Bundesverwaltungsgericht für das Revisionsverfahren eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 300. ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Gesuchstellers, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Nicholas Swain Versand:

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