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Entscheid

E-6431/2025

Asyl und Wegweisung

10. September 2025Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. Augu... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. August 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer – in Abweisung der Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 VwVG, Art. 102m AsylG) aufgrund der Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren – aufzuerlegen wären (Art. 63 Abs. 1 VwVG), angesichts der besonderen Verfahrensumstände (Minderjährigkeit) auf die Auferlegung der Verfahrenskosten jedoch zu verzichten ist (vgl. Art. 6 Bst. b VGKE), dass das Gesuch um Verzicht auf die Erhebung eines Kostenvorschusses mit dem vorliegenden Entscheid in der Hauptsache gegenstandslos wird. (Dispositiv nächste Seite)

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E-6431/2025 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-6431/2025 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und amtlichen Verbeiständung werden abgewiesen.

3.

Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Constance Leisinger Saskia Eberhardt Versand:

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