Lexipedia

Entscheid

E-6459/2014

Asyl und Wegweisung

24. November 2014Deutsch14 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 27. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 27. Oktober 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Flüchtlings- und Asylpunkt abgewiesen, im Übrigen wird sie im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Dispositivziffer 3 der angefochtenen Verfügung wird aufgehoben und die Sache in diesem Punkt an die Vorinstanz zur Erhebung des vollständigen rechtserheblichen Sachverhalts und zu neuer Entscheidung zurückgewiesen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Die Vorinstanz wird angewiesen, den Beschwerdeführerinnen eine Parteientschädigung im Betrag von Fr. 796.50 (einschliesslich aller Auslagen und MwSt) auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Simon Thurnheer Versand:

-- 11 of 11 --