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Entscheid

E-6466/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

17. September 2010Deutsch10 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird – soweit darauf einzutreten war – abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sin ne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständigen kantonalen Behörden. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Patricia Petermann Loewe Versand: Seite 8

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