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Entscheid

E-6481/2007

Asyl und Wegweisung

30. November 2010Deutsch20 min

Verfügung vom 11. September 2007 i.S. Nichteintret... Verfügung vom 11. September 2007 i.S. Nichteintret... Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:15:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine angemessene Ausreisefrist anzusetzen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand: Seite 15

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