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Entscheid

E-652/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

12. Februar 2010Deutsch12 min

Wegweisung Dublin (Art. 107a AsylG) Wegweisung Dublin (Art. 107a AsylG) Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Urs David Versand: Seite 9

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