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Entscheid

E-6590/2009

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung

3. März 2010Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 13. Oktober 2009 wird aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, den Sachverhalt vollständig abzuklären und in der Sache neu zu entscheiden.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 950.– zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und das kantonale Migrationsamt I._______. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Bruno Huber Carmen Fried Versand: Seite 12

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