Lexipedia

Entscheid

E-6679/2014

Asyl und Wegweisung

22. Mai 2015Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 13. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 13. Oktober 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), welche durch den am 8. Dezember 2014 geleisteten Kostenvorschuss gedeckt sind. (Dispositiv nächste Seite)

-- 9 of 10 --

E-6679/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-6679/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist durch den fristgerecht geleisteten Kostenvorschuss gedeckt.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Alexandra Püntener Versand:

-- 10 of 10 --