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Entscheid

E-6779/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung

27. September 2010Deutsch9 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Der Antrag auf Einreichung einer Beschwerdeergänzung wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, an das BFM und an die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Jonas Tschan Versand: Seite 8

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