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Entscheid

E-6839/2024

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)

8. Januar 2025Deutsch13 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG); Verfügung des SEM vom 21. Oktober 2024 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Über das Begehren um Aufhebung der Dispositivziffer 4 der Verfügung vom 21. Oktober 2024 und um Anpassung des Geburtsdatums des Beschwerdeführers im ZEMIS wird im Beschwerdeverfahren E-6853/2024 entschieden.

2.

Die Beschwerde wird – soweit die Dispositivziffern 1–3 und 5–7 der Verfügung vom 21. Oktober 2024 betreffend – gutgeheissen.

3.

Die Vorinstanz wird angewiesen, das Asylgesuch des Beschwerdeführers materiell in der Schweiz zu prüfen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: David R. Wenger Michal Koebel Versand:

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