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Entscheid

E-7020/2013

Asyl und Wegweisung

18. Dezember 2013Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 11. Nov... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 11. November 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Dispositivziffern 1 bis 3 der angefochtenen Verfügung vom 11. November 2013 werden aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführerinnen für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'700.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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