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Entscheid

E-7150/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

11. Oktober 2010Deutsch12 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Das BFM wird angewiesen, die Überstellung des Beschwerdeführers nach Deutschland im Sinne der Erwägungen mit allfälliger Medikamentierung durchzuführen und die deutschen Behörden über die gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers vorgehend rechtzeitig zu informieren.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Natasa Stankovic Versand: Seite 10

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