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Entscheid

E-7280/2010

Asyl und Wegweisung

17. November 2010Deutsch15 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. Sept... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. Sept... Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Das Verfahren wird aufgehoben und zur korrekten Fortsetzung des Verfahrens und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 1430.-- auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Christa Luterbacher Contessina Theis Versand: Seite 12

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