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Entscheid

E-7340/2008

Asyl und Wegweisung

4. Februar 2011Deutsch15 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit sie den Vollzug der Wegweisung betrifft. Im Übrigen wird sie abgewiesen.

2.

Die Ziffern 4 und 5 der angefochtenen Verfügung vom 15. Oktober 2008 werden aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführer vorläufig aufzunehmen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 664.50 (inkl. Auslagen und MWST) zu entrichten.

6.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Christoph Berger

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E-7340/2008 Seite 13 Versand:

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