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Entscheid

E-7394/2009

Asyl und Wegweisung

20. September 2010Deutsch12 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie sind durch den am 11. Januar 2010 geleisteten Kostenvorschuss beglichen.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Markus König Rudolf Bindschedler Versand: Seite 10

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