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Entscheid

E-7474/2010

Asyl und Wegweisung

28. Oktober 2010Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Antrag auf Abklärung der Urteilsfähigkeit des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

2.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

3.

Der Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.− werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Peter Jaggi Versand: Seite 10

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