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Entscheid

E-7493/2014

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

27. Januar 2015Deutsch14 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 4. Dezember 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen und zu deren Bezahlung der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zu verwenden ist (Art. 63 Abs. 1 VwVG). (Dispositiv nächste Seite)

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E-7493/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-7493/2014 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt, und zu deren Bezahlung wird der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Martina Stark Versand:

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