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Entscheid

E-7495/2009

Nichteintreten auf Asylgesuch (Papierlosigkeit) und Wegweisung

10. August 2011Deutsch18 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 26. November 2009 Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die gefälschten irakischen Identitätskarten, lautend auf die Namen der Beschwerdeführenden (Nrn. …) werden eingezogen und zuhanden des BFM sichergestellt.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird wiedererwägungsweise abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

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E7495/2009 Seite 14

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzenden Richter: Der Gerichtsschreiber: Walter Stöckli Esther Karpathakis Versand:

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E7495/2009 Seite 15 Zustellung erfolgt an: – die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführenden (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das BFM, Asyl und Rückkehr, mit den Akten N (…) (per Kurier; Beilagen: gefälschte irakische Identitätskarten Nrn. …) – die zuständige Migrationsbehörde (in Kopie)

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