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Entscheid

E-761/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

18. Februar 2010Deutsch16 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nach Art. 65 Abs. 1 VwVG wird abgewiesen.

3.

Den Beschwerdeführerinnen werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen, das BFM und die kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Urs David Versand: Seite 13

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