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Entscheid

E-763/2010

Asylverfahren (Übriges)

17. Februar 2010Deutsch5 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Gesuch um Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens E-2437/2008 wird gutgeheissen.

2.

Der Abschreibungsentscheid E-2437/2008 vom 26. Januar 2010 wird aufgehoben. Das Beschwerdeverfahren wird unter dieser Verfahrensnummer wieder aufgenommen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Dem Gesuchsteller wird zu Lasten der Gerichtskasse eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 400.– ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Gesuchstellers, das BFM und [kantonale Behörde]. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Christa Luterbacher Jan Feichtinger Versand: Seite 5

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