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Entscheid

E-7706/2009

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung

2. Februar 2010Deutsch12 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

VwVG), dass mit dem vorliegenden Entscheid in der Sache das Gesuch um Verzicht auf die Erhebung eines Kostenvorschusses gegenstandslos wird. Seite 8

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E-7706/2009 (Dispositiv nächste Seite) Seite 9

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E-7706/2009 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Christa Luterbacher Andreas Felder Versand: Seite 10

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