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Entscheid

E-7800/2009

Asyl und Wegweisung

31. Mai 2010Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfüung des BFM vom 20. Nove... Asyl und Wegweisung; Verfüung des BFM vom 20. Nove... Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird unter nachstehendem Vorbehalt abgewiesen.

2.

Der Vollzug der Wegweisung der Beschwerdeführerin wird erst nach eingetretener Rechtskraft der allfälligen Anordnung eines Vollzugs der Wegweisung ihres Ehepartners (...) vollstreckbar.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Stöckli Thomas Hardegger Versand: Seite 9

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