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Entscheid

E-7963/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung

30. November 2010Deutsch12 min

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Erwägungen

14.

Abs. 2 VGKE). (Dispositiv nächste Seite) Seite 9

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E-7963/2010 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-7963/2010 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 300.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Jan Feichtinger Versand: Seite 10

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