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Entscheid

E-7991/2009

Asyl und Wegweisung

4. Februar 2010Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 25. Nov... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 25. Nov... Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie sind durch den am 20. Januar 2010 geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe gedeckt und werden mit diesem verrechnet.

4.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand: Seite 11

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