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Entscheid

E-8015/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

23. November 2010Deutsch9 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die angefochtene Verfügung vom 12. November 2010 wird im Umfang der Dispositivziffern 1 bis 4 aufgehoben. Hinsichtlich der Ziffern 7 und

8.

wird auf das separate Beschwerdeverfahren E-8035/2010 verwiesen. Die Akten werden dem BFM zur korrekten Weiterführung des Asylverfahrens überwiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 400.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Jan Feichtinger Versand: Seite 7

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