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Entscheid

E-8131/2010

Asyl und Wegweisung

14. Dezember 2010Deutsch7 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 21. Okt... Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 21. Oktober 2010 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Neubeurteilung als Wiedererwägungsgesuch an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer für das Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von Fr.600.- zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Peter Jaggi Versand: Seite 6

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