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Entscheid

E-8138/2009

Asyl und Wegweisung

26. Februar 2010Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt; sie werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet.

3.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Bruno Huber Carmen Fried Versand: Seite 10

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