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Entscheid

E-8188/2010

Familienzusammenführung (Asyl)

16. Dezember 2010Deutsch6 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das BFM wird angewiesen, das Gesuch um Feststellung der originären Flüchtlingseigenschaft des sich im Ausland befindenden Beschwerdeführers zu prüfen und darüber zu entscheiden.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Der Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Stöckli Tobias Meyer Versand:

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