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Entscheid

E-8290/2010

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

6. Dezember 2010Deutsch11 min

Wegweisung Dublin (Art. 107a AsylG) Wegweisung Dublin (Art. 107a AsylG) Ice.modal.stop('form:resultTable:23:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:23:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese eingetreten wird.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Beiordnung eines amtlichen Vertreters wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des vorliegenden Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Christoph Berger Versand: Seite 9

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