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Entscheid

E-8462/2007

Asyl und Wegweisung

29. Januar 2010Deutsch18 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 800.-- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Sie werden mit den geleisteten Kostenvorschüssen von Fr. 1200.-- verrechnet. Der überschüssige Betrag von Fr. 400.-- wird den Beschwerdeführenden zurückerstattet.

3.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Christoph Berger Versand: Seite 14

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