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Entscheid

F-1067/2018

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

26. Februar 2018Deutsch8 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 1. Februar 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:18:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Fulvio Haefeli Barbara Giemsa-Haake Versand:

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F-1067/2018 Seite 7 Zustellung erfolgt an: – den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das SEM, Abt. Dublin, mit den Akten […] – das Migrationsamt des Kantons Thurgau (in Kopie)

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