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Entscheid

F-1935/2017

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

6. April 2017Deutsch9 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 13. März 2017 Ice.modal.stop('form:resultTable:34:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:34:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Antonio Imoberdorf Mirjam Angehrn Versand:

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F-1935/2017 Seite 8 Zustellung erfolgt an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; vorab per Telefax; Beilage: Einzahlungsschein) – das SEM, Abt. Dublin, mit den Akten N […](in Kopie; vorab per Telefax) – das Migrationsamt des Kantons Thurgau (per Telefax)

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