Lexipedia

Entscheid

F-1963/2017

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

25. April 2017Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 13. März 2017 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist wird gutgeheissen.

2.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

3.

Die Vollzugsbehörden werden angewiesen, die Rückkehr der Beschwerdeführenden mittels flankierender medizinischer Massnahmen im Sinne der Erwägungen zu begleiten.

4.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung unter Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsvertreters wird abgewiesen.

5.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Fulvio Haefeli Gert Winter Versand:

-- 12 of 12 --