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Entscheid

F-2772/2018

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

31. Mai 2018Deutsch13 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 30. April 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:22:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:22:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Verfügung der Vorinstanz vom 30. April 2018 wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Die Vorinstanz wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer innert 30 Tagen ab Versand des Urteils eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1270.– auszurichten

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Martin Kayser Rahel Altmann Versand:

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