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Entscheid

F-3583/2021

Einreiseverbot

23. August 2021Deutsch5 min

Berichtigung des Abschreibungsentscheides des Bund... Berichtigung des Abschreibungsentscheides des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2021 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Ziffer 3 des Abschreibungsentscheides des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2021 wird berichtigt und lautet wie folgt: „Die Vorinstanz wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'900.– zu bezahlen.“

2.

Für das Berichtigungsverfahren werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

3.

Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.

4.

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. ZEMIS […]) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Daniel Grimm Versand:

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. ZEMIS […]) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Daniel Grimm Versand:

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