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Entscheid

F-3952/2018

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

13. Juli 2018Deutsch9 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 4. Juli 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gesuche um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung einer amtlichen Rechtsverbeiständung werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Antonio Imoberdorf Mirjam Angehrn Versand:

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F-3952/2018 Seite 8 Zustellung erfolgt an: – den Beschwerdeführer durch Vermittlung des Empfangs- und Verfahrenszentrums Kreuzlingen (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das SEM, Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen, mit der Bitte um Eröffnung des Endentscheids im Original an den Beschwerdeführer und um Zustellung der beiliegenden Empfangsbestätigung an das Bundesverwaltungsgericht (in Kopie) – das SEM, Abt. Dublin, mit den Akten (…) – Migrationsamt des Kantons Thurgau (in Kopie)

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