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Entscheid

F-4342/2018

Einreiseverbot

1. Oktober 2018Deutsch6 min

Ausstandsbegehren Ausstandsbegehren Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Ausstandsbegehren wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 600.– werden dem Gesuchsteller auferlegt. Dieser Betrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Versand der vorliegenden Zwischenverfügung zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Diese Zwischenverfügung geht an: – den Gesuchsteller (Einschreiben; Beilage Einzahlungsschein) – die Vorinstanz – die vom Ausstandsbegehren betroffene Gerichtsperson Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Fulvio Haefeli Barbara Giemsa-Haake Versand:

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