Frage-36-
Verwaltungsbehörden 01.10.1990 Frage 36:
1. Oktober 1990Deutsch79 min
Source admin.ch
Heure des questions 1688 N 1 er octobre 1990 #ST# Elfte Sitzung - Onzième séance Montag, 1. Oktober 1990, Nachmittag Lundi 1er octobre 1990, après-midi
Erwägungen
14.30
h Vorsitz - Présidence: M. Ruffy Begrüssung - Bienvenue Le président: J'ai l'honneur de saluer à la tribune une délégation de la Grande assemblée nationale bulgare qui entreprend un voyage dans notre pays. Je forme mes voeux pour l'avenir des institutions démocratiques de ce pays et je souhaite une très cordiale bienvenue à cette délégation. (Applaudissements) Mitteilung des Präsidenten Communication du président Le président: Je vous communique deux précisions concernant le programme de cette semaine. La première modification concerne le classement en catégories des objets que nous avons à traiter mardi 2 octobre. La lutte contre le renchérissement dans le domaine des taux hypothécaires est en catégorie II et le reste. En revanche, l'objet concernant la surveillance des prix et des intérêts des crédits, initiative populaire, est passé de la catégorie I en catégorie III. Telle a été la décision de la Conférence des présidents de groupe. La deuxième précision concerne l'ordre du jour de la séance du jeudi 4 octobre. Elle porte sur le dernier point de l'ordre du jour, immunité parlementaire du conseiller national Ziegler, levée. Après décision de la Conférence des présidents de groupe, nous avons placé cet objet en catégorie I. #ST# Fragestunde - Heure des questions Frage 36: Schule. Gewässerschutz-Initiative. Abstimmungstermin Initiative sur la protection des eaux. Date de la votation populaire Seit einem Jahr ist die Gewässerschutz-Initiative abstimmungsreif. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Abstimmung sei nun spätestens auf den 3. März 1991 anzusetzen, um den eidgenössischen Räten zu bedeuten, dass die Differenzbereinigung im Gewässerschutzgesetz bis zur Wintersession 1990 zu beenden sei? Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat ist seinerseits der Auffassung, dass die Differenzbereinigung im Gewässerschutz so rasch als möglich beendet werden sollte. Wenn zu einer Volksinitiative ein materieller Gegenentwurf ausgearbeitet wird - wie dies hier der Fall ist -, wartet der Bundesrat in der Regel vor der Ansetzung der Abstimmung dessen Verabschiedung durch das Parlament ab. Dies darf aber selbstverständlich nicht dazu führen, dass die Abstimmung über die Initiative auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Die Abstimmung über die Gewässerschutz-Initiative wird bestimmt im nächsten Jahr stattfinden. Frage 37: Maeder. Waldgrenzen in St. Moritz Délimitation des forêts de St-Moritz Im «Beobachter» Nr. 19 vom 14. September 1990 erfährt der erstaunte Leser, dass der Engadiner Revierförster Hans Gschwend seine letzten Dienstjahre damit verbringen muss, den Wald vor den Entscheidungen der kantonalen Chefförster zu beschützen. Waldgrenzen im Nobelkurort St. Moritz wurden im Interesse weniger Superreicher mit dem Segen von Bündner Chefförstern willkürlich hin- und hergeschoben, der freie Zutritt zum Wald ein wichtiger Grundsatz des Forstgesetzes auf subtile Weise verletzt. Sind den Bundesbehörden diese Zustände bekannt, und wie beurteilen sie die schweren Vorwürfe? Bundesrat Cotti: Wie Sie wissen, liegen die Waldfeststellungen bis zu 3000 Quadratmeter analog der Praxis der Waldrodungen im Kompetenzbereich der Kantone. Diese Praxis hat sich übrigens im allgemeinen bestätigt, so sehr, dass wir im neuen Entwurf zum Waldgesetz sogar vorschlagen - was nun von beiden Kommissionen der Räte angenommen wurde -, diese Grenze auf 5000 Quadratmeter zu erhöhen, soweit es sich um Rodungen handelt. Unabhängig der Fläche werden •alle Waldfeststellungen durch die Kantone ausgeführt. Wenn die Prinzipien der Walderhaltung offensichtlich verletzt werden, können wir, das heisst das EDI, welches ja die Oberaufsicht ausübt, Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht einreichen. Das haben wir in 17 Fällen seit 1987, bei sehr krassen Fällen, gemacht. Elf Beschwerden wurden gutgeheissen. In einem Fall wurde eine Beschwerde abgewiesen, in einem ändern zurückgezogen, und vier Fälle sind noch beim Bundesgericht hängig. In dem vom «Beobachter» ausführlich dargestellten Fall im Gebiet Suvretta Champagnas hatte das Bundesgericht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege hin die strittige Bestockung nur teilweise zu Wald erklärt. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich auch das Departement geäussert. Es handelte sich aber objektiv um einen Grenzfall. In unserer Stellungnahme stellten wir daher keinen Antrag auf Wald bzw. Nichtwald, zeigten jedoch dem Bundesgericht die Kriterien, die für bzw. gegen die Waldqualität sprachen, eingehend auf. Beim zweiten Fall handelt es sich ebenfalls um ein Waldfeststellungsverfahren in kantonaler Kompetenz. Dieser Fall ist immer noch bei der ersten Instanz hängig. Diese Probleme werden im neuen Waldgesetz besser und definitiv geregelt. Bei der Abgrenzung zwischen Bauland und Waldareal ist eine klare Regelung vorgesehen, die ohne Zweifel eine bessere Rechtssicherheit gewährleisten wird. Frage 38: Büttiker. Standort des geplanten Technologietransfer-Zentrums für Biotechnologie Transfert de techniques biologiques. Implantation du futur centre Gemäss einem Bericht einer Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft für ein gesamtschweizerisches Schwerpunktprogramm für Biotechnologie ist der Aufbau eines Technologietransfer-Zentrums für Biotechnologie in den Jahren 1992 bis 1996 vorgesehen. Die Planung des Zentrums soll sofort angegangen werden, und als Standortvarianten wurden bereits die ETH Hönggerberg, das PSI Villigen und der Technopark Hard geprüft. Nach welchen Kriterien wurden die drei Standortvarianten vorgegeben, und bestehen im jetzigen Zeitpunkt auch noch für andere Interessenten (z. B. andere Technoparks, HTL) Chancen, als Standort des Technologietransfer-Zentrums für Biotechnologie in Frage zu kommen? Bundesrat Cotti: Das Programm, welches Sie erwähnen, beinhaltet, wie Sie sicher wissen, insgesamt sechs Module. Eines betrifft die Schaffung eines Technologietransfer-Zentrums. Gemäss der gegenwärtigen Planung wird dieses Zentrum in der Periode 1992-1995 nicht in der bis heute vorgeschlage-- 1 of 15 -I.Oktober 1990 N 1689 Fragestunde nen, aber noch sehr allgemein gehaltenen Form verwirklicht werden können. Zur Realisierung vorgeschlagen werden zunächst nur jene Teile, die sich mit der Sicherheitsforschung ich denke an die Problematik Organismen, die Sie kennen befassen. Diese Studien sind universitärer Art und werden höchstwahrscheinlich an den bestehenden Hochschulen durchzuführen sein. Da der Vollzug des Biotechnologieprogramms voraussichtlich dem Nationalfonds übertragen wird, werden sich alle Hochschulen, die dafür die entsprechenden Voraussetzungen mit sich bringen, um die Durchführung dieser Studien bewerben können. Der Frage letzter Punkt, die Schaffung eines umfassenden Transferzentrums, wird aber weiter geprüft. Insbesondere gilt es, zunächst abzuklären, wieweit die Wirtschaft und die Industrie bereit sind, ein solches Zentrum auch konkret, finanziell mitzutragen. Das ist eine der Voraussetzungen für seine Verwirklichung. Entsprechende Kontakte werden demnächst erfolgen. Die Frage eines allfälligen Standortes wird erst nach Abschluss dieser vertieften Prüfung spruchreif werden. Im jetzigen Zeitpunkt ist es in keiner Weise möglich, irgendwelche Angaben über diese möglichen Standorte zu machen. Frage 39: Bär. Erhaltung des «Quartierhofs» in Bern Sauvegarde du «Quartierhof» à Berne Das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission, das der Bundesrat in Auftrag gegeben hat, kommt eindeutig zum Schluss, dass der «Quartierhof», der seit 1972 der PTT gehört, von gesamtschweizerischem Wert ist und nicht abgebrochen werden darf. Hat der Bundesrat die zuständigen Instanzen beauftragt, «die Schlussfolgerungen des Gutachtens im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 NHG angemessen zu berücksichtigen», wie er das am 6. Oktober 1989 (Interpellationsbeantwortung) zugesichert hat? Bundesrat Cotti: Die ENH-Kommission hat in ihrem Gutachten vom 7. August dem «Quartierhof» in seinem heutigen Bestand einen gesamtschweizerischen Wert zuerkannt. Die Kommission hat zugleich eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die von einem Abbruch zwecks Neubau absolut Abstand nehmen. Diese weisen die PTT an, die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um Erhalt und Wiederherstellung des «Quartierhofs» anzustreben sowie im Interesse integraler Erhaltung dieses beispielhaften, bescheidenen Wohntyps eine zurückhaltende Erneuerung ins Auge zu fassen. Dies waren die Empfehlungen der Kommission. Sie wissen, dass nach Artikel 3 NHG die Behörden und Amtsstellen des Bundes inklusive seiner Anstalten und Betriebe dazu verpflichtet sind, eigene Bauten und Anlagen gemäss den Zweckbestimmungen des NHG zu gestalten und zu unterhalten oder gänzlich auf ihre Errichtung zu verzichten. Die PTT sind damit also direkt zum Handeln verpflichtet. Das Bundesamt für Kultur wurde von mir beauftragt, mit den zuständigen PTT-lnstanzen Gespräche über die Umsetzung der Empfehlungen der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission zu führen und sie für ihre künftigen Arbeiten weiter zu beraten. Frage 40: Fankhauser. Sozialabkommen mit Chile Convention de sécurité sociale avec le Chili Die politische Entwicklung in Chile ermutigt die im Exil lebenden Chilenen, in die Heimat zurückzukehren. Mangels Sozialabkommen zwischen der Schweiz und Chile riskieren aber Rückkehrwillige den Verlust von in der Schweiz erworbenen Sozialversicherungsansprüchen (AHV/IV-Renten) und verzichten aus Gründen der elementaren Existenzsicherung auf die Repatriierung. Will der Bundesrat das Nötige unternehmen, um ein Sozialabkommen mit Chile abzuschliessen? Bundesrat Cotti: Es trifft zu, Frau Fankhauser, dass Staatsangehörige von Ländern, mit denen die Schweiz kein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat, ihre AHV- und IV-Renten ausserhalb der Schweiz nicht erhalten.. Nachdem die Schweiz nur 21 derartige Verträge abgeschlossen hat, sind diese anderen Staaten an sich zahlreich, die interessierten Staatsbürger jener Staaten sind aber gegenüber der grossen Mehrheit, die von den bestehenden Verträgen abgedeckt sind, eine ganz kleine Minderheit. Chile gehört zu den Ländern, mit denen wir bis heute keinen Vertrag abgeschlossen haben. Und es besteht kein Zweifel, dass der Abschluss eines solchen Vertrages erstrebenswert ist. Wir werden die nötigen Schritte einleiten. Ich muss aber hinzufügen, dass natürlich Prioritäten geschaffen werden müssen. Das BSV ist zum Glück ein Amt, in welchem beim EDI Prioritäten - und zwar ganz klare-aufgestellt werden. Vorderhand laufen die Prioritäten bei diesen Staatsverträgen eindeutig in Richtung der früheren Ostblockländer, bei welchen eine viel grössere Anzahl von Personen betroffen ist. Ich wiederhole aber, dass in absehbarer Zeit auch mit Chile ein entsprechender Versuch zu einem Staatsvertrag gewagt wird. Frau Fankhauser: Herr Bundesrat, ich danke für die halb positive Antwort und möchte doch noch fragen, ob nicht in Anbetracht der Problematik der rückkehrwilligen Flüchtlinge eventuell eine andere Priorität gesetzt oder allenfalls eine Sonderlösung angestrebt werden könnte. Bundesrat Cotti: Ich räume ein, dass sich hier dieses Problem stellt. Nach meinen Erkundigungen sind aber in den früheren Ostblockländern viel mehr Personen interessiert als in Chile. Aber wir werden auch dieses Thema so schnell wie möglich anpacken. Frage 41: Scherrer. Verhinderung des Autobahnbaus durch «Umweltorganisationen» Achèvement du réseau des routes nationales. Moyens dilatoires utilisés par les organismes de défense de l'environnement Das Schweizervolk hat am 1. April 1990 die «Kleeblatt-Initiative» abgelehnt, der Fertigstellung unseres Autobahnnetzes also zugestimmt. Trotz dem klaren Volksentscheid haben die Gegner der freien Mobilität die Fortsetzung ihres Widerstandes gegen den Bau der fraglichen Autobahnteilstücke angekündigt. Ein Mittel, die zügige Fertigstellung des Autobahnnetzes zu verhindern, ist das Beschwerderecht von «Umweltorganisationen» gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ist der Bundesrat bereit, bei Bauprojekten, welche vom Volk gutgeheissen wurden, den Umweltorganisationen das Beschwerderecht gegen die UVP zu entziehen, damit diese klare Mehrheitsentscheide nicht willkürlich unterlaufen können? Bundesrat Cotti: Soweit, Herr Scherrer, nach dem Verfahrensrecht des Bundes gegen UVP-Entscheide Beschwerden zulässig sind, steht nach Artikel 55 des USG das Recht zur Beschwerdeführung auch Umweltschutzorganisationen zu, welche bestimmte, gesetzlich sogar abschliessend festgelegte Kriterien erfüllen. Nach Absatz 2 der Bestimmung obliegt es dem Bundesrat lediglich, die beschwerdeberechtigten Organisationen aufgrund dieser Kriterien zu bezeichnen, was mit der von Ihnen erwähnten Verordnung auch geschehen ist. Der Bundesrat ist aber nicht ermächtigt, hier neues Recht zu schaffen. Er muss einfach Organisationen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dieses Beschwerderecht einräumen. Die Kriterien sind - wie gesagt - im Gesetz abschliessend erwähnt. Frage 42: Scheidegger. Begleituntersuchung Sofortmassnahmen Bodenrecht Droit foncier. Programme d'urgence. Rapport intermédiaire In seiner Antwort zur Motion FDP (Aufhebung Teile B und C der Sofortmassnahmen Bodenrecht) verweist der Bundesrat auf Begleituntersuchungen Sofortmassnahmen Bodenrecht (Postulat FDP am 22. März 1990 angenommen). Mit welchem Auf-- 2 of 15 -Heure des questions 1690 N 1er octobre 1990 trag bezüglich Begleituntersuchungen wurde wer vom Bundesrat betraut? Wann sind erste Antworten zu erwarten? Bundespräsident Koller: Das am 22. März angenommene Postulat der FDP-Fraktion wirft Fragen auf, die schwierige Probleme betreffen. Beschaffung und Auswertung der Daten sind schwierig. Es ist deshalb vorerst abzuklären, welche Daten benötigt werden, und wie sie beschafft werden können. In einer ersten Abklärung wurden verwaltungsintern die zu untersuchenden Bereiche genauer umschrieben. In einer zweiten Abklärung beabsichtigen wir, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. In dieser Studie sollen die möglichen Forschungsvorhaben konkretisiert sowie deren Nutzen, Kosten, Zeitaufwand und Durchführbarkeit abgeklärt werden. Auf dieser Grundlage ist dann zu entscheiden, welche Forschungsvorhaben weiterverfolgt werden. Die Machbarkeitsstudie sollte im Februar des nächsten Jahres vorliegen. Frage 43: Mühlemann. Vollzug des Bundesbeschlusses über das Asylverfahren Loi sur l'asile. Difficultés d'application Der aussergewöhnlich starke Zustrom von Asylbewerbern führt erneut zu kritischen Situationen in der Asylpolitik, obwohl die eidgenössischen Räte in der Junisession 1990 das Asylgesetz zum dritten Mal verschärft haben. Es stellen sich deshalb folgende Fragen: - Welche Erfahrungen hat man in der Handhabung des Artikels 16 Nichteintreten seit dem 1. Juli 1990gemacht? - Welche notrechtlichen Massnahmen plant der Bundesrat in der Asylpolitik? - Warum wurden nicht weitere Empfangsstellen geschaffen, um die Kantone Basel, Genf, Tessin und Thurgau etwas zu entlasten? ßundespräsident Koller: Die Wirksamkeit und zahlenmässige Bedeutung von Artikel 16 des Asylgesetzes kann zum heutigen Zeitpunkt anhand der Praxis noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die zur Umsetzung notwendigen personellen, organisatorischen und technischen Massnahmen benötigen eine gewisse Zeit. Im übrigen hat der Bundesrat die dazu notwendige Ausführungsverordnung an der Sitzung von heute vormittag verabschiedet. Seit Inkrafttreten des AVB wurden bis heute etwas mehr als 100 Asylgesuche nach den Bestimmungen von Artikel 16 Asylgesetz behandelt. Nichteintretensentscheide wurden vor allem bei Staatsangehörigen aus Polen, Jugoslawien und der Türkei getroffen. In der Mehrheit der Fälle kam dabei Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a zur Anwendung, d. h. also, dass gar kein Asylgesuch vorliegt. Zur zweiten Frage. Die Anwendung von Artikel 9 des Asylgesetzes steht heute nicht zur Diskussion. Dagegen prüft der Bundesrat zurzeit die Möglichkeit, bestimmte Staaten zu Safe countries zu erklären, Visumspflicht für gewisse Staatsangehörige einzuführen sowie möglichst rasch ein Erstasylabkommen abzuschliessen. Aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Zahl der Asylgesuche, insbesondere in den Herbstmonaten, wurden in diesem Jahr drei zusätzliche Transitzentren zur Entlastung der Empfangsstellen in Betrieb genommen. Um die Spitzenzugänge in den Herbstmonaten aufzufangen, wurden weitere provisorische Unterkünfte in der Umgebung der Empfangsstellen eröffnet. Damit konnte die stark gestiegene Zahl von Asylgesuchen zufriedenstellend bewältigt werden. Mühlemann: Ich bin von Ihrer Antwort teilweise befriedigt, darf aber doch feststellen, dass der Vollzug des revidierten Asylgesetzes in der Praxis sehr viel mehr Schwierigkeiten macht, als man sich das hier in Bern vielleicht vorstellt. Ganz eindeutig ist die Situation so, dass aus den osteuropäischen Staaten zweifellos auch mehr Asylbewerber zu erwarten sind. Wir haben jetzt eine Delegation aus Bulgarien hier. Eines Tages wird auch dieses Land zu den Staaten gehören, das man in die Liste der sicheren Länder einreihen muss. Ich bin etwas enttäuscht, Herr Bundesrat, dass Sie bis jetzt in dieser Hinsicht noch nichts getan haben. Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat heute morgen die erste Ausführungsverordnung zum AVB erlassen. Es ist das die sogenannte Verfahrensverordnung. Wir bereiten zudem eine zweite Ausführungsverordnung vor, die sogenannte Finanzierungsverordnung. Wir prüfen zurzeit, ob und welche Länder wir zu Safe countries erklären wollen. Im übrigen, Herr Nationalrat Mühlemann, darf ich Sie dahingehend beruhigen, dass beispielsweise die rasche Anwendung von Artikel 16 auf polnische Asylgesuche eine sofortige starke Reduktion der Asylgesuche aus Polen bewirkt hat. Wir haben im übrigen nie einen Hehl daraus gemacht, dass die Implementation des neuen Asylgesetzes auch eine gewisse Zeit braucht, aber meine Dienste sind zielstrebig und speditiv am Werk. Frage 44: Müller-Wiliberg. Völkerstrom aus dem Osten Afflux de réfugiés d'Europe de l'Est Die gegenwärtige Entwicklung im osteuropäischen Raum lässt befürchten, dass in absehbarer Zeit mit einer Völkerwanderung nie gekannten Ausmasses gerechnet werden muss. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um auf einen möglichen Völkerstrom aus dem Osten (inklusive Russland) vorbereitet zu sein? Bundespräsident Koller: Die Demokratisierungsbestrebungen könnten mittelfristig zwar zu einer Migration führen, die aber weder qualitativ noch quantitativ vorausgesagt werden kann. Es muss vermieden werden, dass sich die Auswanderungswilligen der Asylgesetzgebung bedienen, um eine Uebersiedlung zu bewerkstelligen. Ein Mittel dazu besteht in der Bezeichnung von Staaten gemäss Artikel 16 Absatz 2 des neu revidierten Asylgesetzes, in denen Sicherheit vor Verfolgung gewährleistet ist. Im Januar 1991 findet zudem in Wien eine Ministerkonferenz zum Thema Ost-West-Migration statt, an der sich auch die Schweiz aktiv beteiligen wird. An ihr sollen geeignete Massnahmen zur besseren Kontrolle und Koordination der Massnahmen gegen diese Wanderungsbewegung besprochen werden. Frage 45: Vollmer. Schutz der Velofahrer und Fussgänger vor breiten Lastwagen Camions à large gabarit et protection des piétons et cyclistes Im Nachgang zum unerwartet guten Ergebnis, das die Gegner der breiteren Lastwagen in der Volksabstimmung über die Revision des Strassenverkehrsgesetzes gemacht haben, frage ich den Bundesrat:
1.
Wann konkret beendet der Bundesrat sein «Prüfen» der Anordnung, dass die schweren und breiten Nutzfahrzeuge zumindest mit einem sogenannten Unterfahrschutz ausgerüstet sein müssen, damit die Zahl der durch Lastwagen getöteten Velofahrer und Fussgänger endlich bestmöglich reduziert werden kann?
2.
Welche weiteren Vorkehren hat der Bundesrat vorbereitet, damit die Sicherheit der Velofahrer und Fussgänger mit der Inkraftsetzung des revidierten SVG nicht noch mehr aufs Spiel gesetzt wird? Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat am 12. März 1990 bei der Beantwortung der Einfachen Anfrage von Herrn Nationalrat Ducret sein Vorgehen zum Problem von seitlichen Schutzvorrichtungen an schweren Motorwagen und deren Anhängern dargelegt. Nach Abschluss des noch laufenden Versuchs wird darüber entschieden, wie Seitenschutzvorrichtungen ausgestaltet sein sollen und welche Fahrzeugarten damit ausgerüstet sein müssen. Dies dürfte im nächsten Jahr der Fall sein. Der Bundesrat ist sodann überzeugt, dass die Sicherheit der Velofahrer und Fussgänger durch die Inkraftsetzung des revidierten Strassenverkehrsgesetzes nicht aufs Spiel gesetzt wird. Die Sicherheit im Strassenverkehr hängt weniger von der Breite der Fahrzeuge als vielmehr von der Fahrweise der Len-- 3 of 15 -I.Oktober 1990 N 1691. Fragestunde ker ab. Die Kantone haben zudem bis zum 1. Januar 1991 Zeit, um Strassen, die für 2,50 m breite Lastwagen wirklich zu schmal sind, mit dem Höchstsignal auf 2,30 m zu beschränken. Frage 46: Wiederkehr. Akkordarbeit und Verkehrsübertretungen von Lastwagenchauffeuren Infractions routières des chauffeurs de camion. Interdiction du travail à la tâche Es ist allgemein bekannt, dass Bussen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder für Nichteinhalten der Ruhezeit bei Lastwagenpark-Haltern zum «courant normal» gehören und von Anfang an in die Finanzplanungen eingerechnet werden. Diese Uebertretungen sind mit eine Folge der Akkordarbeit bei Lastwagenchauffeuren. Viele schwere Lastwagenunfälle wiederum sind letztlich auf diesen Akkord-Druck zurückzuführen. Das weiss der Bundesrat, und deshalb hat er in der Revision des SVG vorgesehen, diese Akkordarbeit zu verbieten. Am letzten Abstimmungssonntag ist diese Revision vom Volke angenommen worden. Wann und unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat, die Akkordarbeit zu verbieten? Bundespräsident Koller: Nach der Annahme des revidierten Strassenverkehrsgesetzes prüft der Bundesrat zurzeit, ob Anlass besteht, von der Kompetenz zum Erlass eines Akkordlohnverbots Gebrauch zu machen. Wiederkehr: Ich habe nicht gefragt, ob Sie prüfen. Ich nehme an, dass Sie prüfen, wenn Sie das Verbot der Akkordarbeit im Gesetz vorgesehen haben. Man weiss doch, dass die Akkordarbeit der Lastwagenchauffeure einen grossen Druck bedeutet und dann schliesslich zu Unfällen führen kann. Ich frage: Wann und unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat, die Akkordarbeit zu verbieten? Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes ausgeführt, dass Akkordlohn in unserem Land relativ selten ist. Zudem hatte er ausgeführt, dass die Ueberwachung eines Verbots schwierig sei. Angesichts dieser Ausgangslage prüfen wir zurzeit in unserem Departement, ob tatsächlich Anlass besteht, von dieser Kompetenznorm Gebrauch zu machen. Der Bundesrat hatte in der Botschaft ebenso klar nur eine Kompetenznorm verlangt und ausdrücklich dargelegt, dass er die Inkraftsetzung von weiteren Abklärungen abhängig machen wird. Question 47: Carobbio. Staus wegen Lastwagen auf der N 2 Embouteillages de camions sur la N 2 L'important trafic de camions qui caractérise la N 2, avec les bouchons que cela implique, pose un problème non négligeable au Tessin en particulier, d'autant que le phénomène se trouve périodiquement amplifié par l'action des syndicats aux douanes italiennes. Ainsi, une grève totale des douaniers italiens est prévue les 4, 7 et 9 octobre prochains. Cette question ne relevant pas uniquement de la compétence du canton du Tessin, mais également de celle de la Confédération, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: - Est-il disposé à créer immédiatement, comme le lui a d'ailleurs aussi demandé le Conseil d'Etat tessinois, un groupe de coordination intercantonal qui oeuvrerait sous sa responsabilité afin de régler le problème des ralentissements sur toute la N 2? - Quel est son avis sur la demande présentée le 25 septembre 1990 par le gouvernement du Tessin, qui vise à barrer provisoirement les accès à l'autoroute, en particulier à Baie, danslecas des transports directs vers l'Italie? Question 48: Grassi. Schwerverkehrsprobleme auf der N 2 Embouteillages de camions sur la N 2 Le Tessin a souffert ces dernières semaines de sérieux désagréments sur la N 2 en raison de la grève des douaniers italiens. On s'attend à une aggravation des ralentissements de camions sur cette route au cours des premiers, jours d'octobre à cause de nouvelles grèves. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour trouver une réelle solution à ce problème, comme le souhaitent tant le Conseil d'Etat tessinois que l'Association des transporteurs de Chiasso? Bundespräsident Koller: Der Bundesrat hat das Bundesamt für Polizeiwesen bereits am 18. Oktober 1989 beauftragt, Vertreter derjenigen Kantone, durch welche die N 2 führt, sowie der Eidgenössischen Zollverwaltung und des Bundesamtes für Verkehr zu einer Aussprache und zur Bildung einer Koordinationsgruppe einzuladen. In der Koordinationsgruppe arbeiten neben den N2-Kantonen auch Schwyz und Graubünden mit. Sie hat ein Einsatzkonzept erarbeitet. Eine Rückweisung von Transitfahrzeugen, die von Norden her in die Schweiz einfahren, ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der Bundesrat vermeidet es grundsätzlich, bei ausländischen Arbeitskonflikten Einflusszu nehmen. Der Strassengüterverkehr untersteht der Handels- und Gewerbefreiheit, weshalb Rechtsgrundlagen für solche Massnahmen fehlen. Die Polizei kann allerdings in besonderen Fällen, gestütztauf Artikel 3 Absatz 6 des Strassenverkehrsgesetzes, die erforderlichen Massnahmen treffen. Sie müsste jedes Fahrzeug einfahren lassen, dessen Führer geltend macht, er benütze ein nichtbestreiktes Ausfahrzollamt, z. B. den Grossen St. Bernhard. Die Grenzübergänge, insbesondere in Basel, würden blockiert, weil Import- und Transitfahrzeuge nicht kanalisiert werden können. Dies könnte die Wareneinfuhr in die Schweiz empfindlich behindern. Aus all diesen Gründen möchte der Bundesrat, bevor er weitere Schritte unternimmt, das Ergebnis der Arbeiten der genannten Koordinationsgruppe abwarten. Frage 49: Kühn. Sicherung genügender Fruchtfolgeflächen Surfaces d'assolement nécessaires à l'approvisionnement du pays Zu einer glaubhaften Unabhängigkeit unseres Landes gehört unter anderem eine genügende Selbstversorgung an Nahrungsmitteln. Laut Bundesrat ist zur Ernährung der Schweizer Bevölkerung in Krisenzeiten eine Fläche von 450 000 Hektaren ackerfähigen Bodens notwendig. Die Erhebung der Fruchtfolgeflächen bei den Kantonen hat aber ergeben, das? nach dem gegenwärtigen Stand der Raumplanung dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Was unternimmt der Bundesrat in nächster Zeit zur Sicherung des lebensnotwendigen Kulturlandes? Ist er bereit, notfalls die Kantone zu verpflichten, zu grosszügig ausgeschiedene Bauzonen zu reduzieren? Bundespräsident Koller: Zur Sicherung des lebensnotwendigen Kulturlandes hat der Bundesrat am 12. September 1990 den Entwurf des Sachplanes «Fruchtfolgeflächen» für die Anhörung der Kantone und das Mitwirkungsverfahren bei der Bevölkerung freigegeben. Der Sachplanentwurf rechnet noch mit gesamtschweizerisch knapp 440 000 ha Fruchtfolgeflächen. Deshalb wird mit dem Sachplan das Ziel verfolgt, möglichst viele der heute noch vorhandenen Fruchtfolgeflächen zu sichern. Der Sachplan des Bundes basiert auf kantonalen Erhebungen sowie auf einer Analyse der Bauzonen. Dort, wo die Befunde der Bauzonenanalyse eindeutig waren und die Werte massiv vom schweizerischen Durchschnitt abwichen, sind die Kantone aufgefordert worden, Korrekturen anzubringen. So sollen von den 16 500 ha Fruchtfolgeflächen, die heute in Bauzonen oder Reservebauzonen liegen, 9000 ha in die Landwirtschaftszone überführt werden. Davon sind in unterschiedlichem Ausmass zehn Kantone betroffen.
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Heure des questions 1692 1er octobre 1990 Frage 50: Bäumlin. Asylverfahren. Unabhängige Beschwerdeinstanz Procédure d'asile. Autorité de recours indépendante In den Beratungen des dringlichen Bundesbeschlusses über das Asylverfahren wurde grundlegend versprochen, alle beschlossenen Massnahmen gleicher/nassen einzuführen, um das heikle Gleichgewicht zwischen Beschleunigung und Fairness zu garantieren. Ich frage den Bundesrat an, wie weit die Vorbereitungen der unabhängigen Beschwerdeinstanz in Asylfragen gediehen sind. Bundespräsident Koller: Entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers hat mein Departement am 19. Juli eine interdépartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr gehören zudem zwei aussenstehende Experten an. Sie hat den Auftrag,"ein detailliertes Modell und zusätzliche Varianten in Skizzenform für die unabhängige Beschwerdeinstanz zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat dem Departement bis zum 31. Oktober dieses Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Basis die erforderlichen Vorentscheide getroffen und die weiteren Aufträge erteilt werden. Frage 51: Nussbaumer. Kruzifixe in Schulzimmern Crucifix dans les salles de classe Gemäss BGE vom 26. September 1990 (Gemeinde Cadrò) ist es den Gemeinden inskünftig untersagt, in Volksschulen Kruzifixe aufzuhängen. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dieser Entscheid könnte unabsehbare Konsequenzen haben, angefangen mit der Entfernung aller Kruzifixe und Kreuze in öffentlichen Räumen und auf öffentlichen Arealen, Bergspitzen usw.? Was geschieht mit künstlerisch wertvollen Bildstöcklein? Werden sie in Museen eingemottet? Könnte die Beseitigung aller religiösen Symbole aus der Oeffentlichkeit nicht zur Gefährdung des konfessionellen Friedens führen, wenn anderseits Lehrer und Erzieher ohne richterliche Beschränkung verbale Beeinflussungen bezüglich religiöser oder ethischer Gesinnung bis zur Aufhetzung der Kinder betreiben können? Bundespräsident Koller: Da die schriftliche Urteilsbegründung dem Bundesrat noch nicht vorliegt, können die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils, welches das Anbringen von Kruzifixen in Schulräumen betrifft, nicht abschliessend beurteilt werden. Artikel 27 Absatz 3 der Bundesverfassung, dessen Verletzung geltend gemacht wurde, gilt allerdings nur für die öffentlichen Schulen. In anderen Bereichen ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäss Artikel 49ff. der Bundesverfassung gewährleistet. Nussbaumer: Prima vorrei ringraziare le autorità comunali di Cadrò avendo diffeso i nostri diritti fondamentali e cristiani. Ich frage den Bundesrat an, ob es nicht an der Zeit wäre, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen, damit willkürlichen Entscheiden ein Ende gesetzt wird. Die Situationsethik in der Auslegung der Verfassung durch das Bundesgericht führt dazu, dass die Artikel über Glaubens- und Gewissensfreiheit allmählich ins Gegenteil verkehrt werden. Bundespräsident Koller: Nachdem wir die Begründung des bundesgerichtlichen Entscheides im Detail noch nicht kennen, ist die Tragweite des Urteils noch nicht abzusehen. Immerhin habe ich den Zeitungen entnommen, dass das Bundesgericht die Reichweite dieses Entscheides ganz bewusst auf diesen konkreten Fall eingeschränkt hat, so dass wenigstens prima vista kein Anlass besteht anzunehmen, dass die Bedeutung dieses Entscheides weit über die konkrete Frage hinausginge. Ich glaube nicht, dass uns eine Verfassungsgerichtsbarkeit weiterbringen würde. Wir haben in unserem Staat mit dem Prinzip der Gewaltentrennung zu leben. Frage 52: Fankhauser. Illegaler Aufenthalt von Saisonnierkindern Enfants de saisonniers séjournant illégalement en Suisse Laut Meldung der «NZZ» vom 27. September 1990 hat sich in den Kantonen eine begrüssenswerte humanitäre und pädagogische Praxis zugunsten von illegalen Kinderaufenthalten aus Saisonnierfamilien entwickelt. Ist der Bundesrat bereit, die Anwesenheit der Kinder, die sich jetzt in der Schweiz befinden, im Sinne einer Amnestie zu gestatten, bis das Ausländergesetz den europäischen Entwicklungen angepasst wird? Bundespräsident Koller: Ziehen bei Ausländern Familienangehörige nach, ohne dass die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, können sich Schwierigkeiten mit Bezug auf eine angemessene Wohnung ergeben. Bei Kindern, die noch der elterlichen Obhut bedürfen, kommen Probleme hinsichtlich ihrer Betreuung und Schulung hinzu. Der Schulbesuch von illegal anwesenden ausländischen Kindern ist zurzeit Gegenstand von Abklärungen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz. Der Familiennachzug von Saisonniers wird im Rahmen der Auswirkungen des freien Personenverkehrs in einem kommenden Europäischen Wirtschaftsraum in bezug auf seine Auswirkungen auf die schweizerische Ausländerpolitik intensiv überprüft. Aufgrund des geltenden Ausländerrechts können Aufenthaltsbewilligungen nur in Härtefällen erteilt werden. Frau Fankhauser: Gestern fand eine Weltkonferenz für die Kinderrechte statt. Wir wissen, dass unser Land die Uno-Konvention über die Rechte der Kinder wegen der Saisonnierkinder nicht unterschreiben kann. Will der Bundesrat doch einen Effort unternehmen, um diese Situation zu legalisieren, und was sagte unser Bundesrat Felber an dieser Kinderrechtskonferenz, als er die Rechte der Kinder in der Schweiz darstellen musste? Bundespräsident Koller: Sie wissen, dass wir auf diesem Gebiete zurzeit einen Konflikt zwischen dem Recht auf Schulung und dem geltenden Ausländerrecht haben. Die Verhandlungen über einen EWR-Vertrag werden Gelegenheit bieten, die ganze Frage des Saisonnierstatuts und seiner Wirkungen grundlegend zu überprüfen. Ich möchte daher weder diesen Verhandlungen noch den Besprechungen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgreifen. Frage 53: Meier Fritz. Glaubwürdigkeit von Generalstabschef Heinz Häsler Propos peu crédibles du chef de l'Etat-major général Heinz Häsler Im «Tages-Anzeiger» vom 19. Juli 1990 erklärt Generalstabschef Häsler unter anderem: «Wir rüsten 300 Centurion-Panzer ab» und vergisst, dass diese Centurion laufend durch Leo-2Kampfpanzer (380 Stück für 4 Milliarden Franken) mit doppelter Feuerkraft ersetzt werden. Frage: Ist der Bundesrat bereit, Generalstabschef Häsler zu einer Richtigstellung im «Tages-Anzeiger» zu veranlassen? Bundesrat Villiger: Der Generalstabschef hat im Interview vom 19. Juli 1990 zu Recht von einer Verkleinerung der Panzerbestände gesprochen. Im heute noch geltenden Armeeleitbild für die achtziger Jahre war geplant, die vorhandenen Panzer nach Möglichkeit zu modernisieren und bis über das Jahr 2000 hinaus zu behalten. Dabei wäre dem Retrofit-Centurion die Rolle eines Gegenschlagpanzers der Felddivision zugefallen. In der Folge haben die beschränkten finanziellen Mittel dazu geführt, dass zwar der Leopard gekauft worden ist, eine Kampfwertsteigerung für den Centurion indessen nicht mehr in Frage kam. Deshalb müssen diese Panzer jetzt liquidiert werden, und statt - gemäss Leitbild - über 1000 Panzer verfügen wir somit künftig nur noch über 700, weil 300 abgerüstet werden. Die Rechnung des Generalstabschefs geht auf. Ich füge noch -- 5 of 15 -I.Oktober 1990 N 1693 Fragestunde hinzu, dass die Panzer 61 gelegentlich auch ersatzlos ausgemustert werden. Im übrigen werden wir auch bei anderen Waffensystemen massive Reduktionen haben. Selbst mit der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges wird die Gesamtzahl der Flugzeuge nach Liquidation der Hunter um rund 100 Stück kleiner werden - also um ein gutes Drittel -, und die Artillerie wird trotz höherem Bestand an Panzerhaubitzen um 400 Rohre verkleinert sein. Diese quantitativen Reduktionen werden durch qualitative Verbesserungen beim modernen Material kaum ausgeglichen. Frage 54: Jaeger. Militärattache in Washington Nouvel attaché de défense à Washington Treffen Gerüchte zu, wonach Herr Schlup, Unterstabschef Una, als Verteidigungsattache nach Washington versetzt werden soll? Wenn ja, welche Gründe bewegen den Bundesrat zu diesem Schritt? Bundesrat Villiger: Divisionär Schlup ist als Verteidigungsattache vorgesehen und bereitet sich im Moment auf seinen neuen und wichtigen Aufgabenbereich vor. Sein Einsatzort wird jedoch nicht Washington sein. Mit seinen Erfahrungen als Chef der Una bringt er beste Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Aufgabe mit. Jaeger: Wir erinnern uns, dass Herr Divisionär Schlup damals in die Schlagzeilen geraten ist, weil er seinen Chef nicht vollständig informiert hat. Daraus resultierte eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Chef des EMD. Herr Bundesrat Villiger, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Mann für die Erfüllung eines neuen Vertrauenspostens nicht unbedingt erste Wahl ist? Es geht ja darum, Vertrauen zu schaffen. Sie haben gesagt, es sei ein wichtiger Posten. Sind Sie nicht auch der Auffassung, es wäre für Divisionär Schlup eine Seitwärtsbeförderung und für diesen wichtigen Posten jemand anders vorzusehen? Bundesrat Villiger: Zur Klarstellung: Für mich gibt es nach wie vor keinen Zweifel an der Integrität von Herrn Divisionär Schlup. Er war ein guter Offizier und hat das OKK hervorragend geführt. Er war als Instruktor bei der Truppe anerkannt. Er war aber als Unterstabschef Nachrichten am falschen Platz. Man hat ihn an eine Stelle gesetzt, für die er wahrscheinlich nicht geboren war. Er hat zu sehr auf Aussagen von Untergebenen vertraut, die er nicht persönlich überprüft hat. Er ist für diese Fehler schwer bestraft worden, und nicht nur er, sondern durch die Pressekampagne auch seine ganze Familie. Das hat ihn sehr getroffen. Ich finde es nicht sehr schön, dass man jetzt, nachdem er eine neue Position bekommt, die er sehr gut ausüben wird, das alles wieder aufwärmen will. Das widerspricht dem Persönlichkeitsschutz, von dem hier im Zusammenhang mit ändern Problemen immer so betont die Rede ist. Ich bin der Meinung, dass Divisionär Schlup dieses Amt gut ausüben wird. Question 55: Longet. Hypothekarzins und Gewinnmargen der Banken Taux hypothécaires et marges bénéficiaires des banques Les hausses successives des taux hypothécaires reposent inévitablement la question des marges bénéficaires plus que confortables des banques. Le Conseil fédéral est-il en mesure d'indiquer les marges bénéficiaires des banques dans le secteur hypothécaire, ainsi que les marges dans les autres secteurs d'activité bancaire? Sinon, compte-t-il ordonner les enquêtes nécessaires? Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat keine Kenntnis der Margen, da diese bei jedem Unternehmen ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsgeheimnisses sind. Sie sind naturgemäss auch nicht fixiert, sondern abhängig u. a. von Kosten der Abschreibungen und vor allem von Kosten der Refinanzierung. Da Banken in der Schweiz nicht nur eine Geschäftssparte betreiben, kann die Marge auch unterschiedlich dargestellt werden, je nach der Zuweisung der Art und Fälligkeit der Finanzierungsmittel. Generelle Aussagen lassen sich hingegen machen beim Vergleich der Hypothekarzinssätze mit den Zinssätzen der Sparguthaben, bei den Dreimonatssätzen oder den Festgeldanalysen. Bei Annahme eines Gesetzes über die Ueberwachung der Hypothekarzinssätze müsste die zuständige Behörde diese Fragen abklären. Heute hat der Bundesrat keine Rechtsgrundlage, um in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen. Frage 56: Hafner Rudolf. Beeinflussungsversuche durch die Nationalbank Intervention de la Banque nationale auprès du Parlement Im Hinblick auf die Problematik der vierten Hypothekarzinserhöhung innert zwei Jahren hat sich das Direktorium der Nationalbank direkt schriftlich an die vorberatende Kommission gewandt.
Heure des questions 1692 1er octobre 1990 Frage 50: Bäumlin. Asylverfahren. Unabhängige Beschwerdeinstanz Procédure d'asile. Autorité de recours indépendante In den Beratungen des dringlichen Bundesbeschlusses über das Asylverfahren wurde grundlegend versprochen, alle beschlossenen Massnahmen gleicher/nassen einzuführen, um das heikle Gleichgewicht zwischen Beschleunigung und Fairness zu garantieren. Ich frage den Bundesrat an, wie weit die Vorbereitungen der unabhängigen Beschwerdeinstanz in Asylfragen gediehen sind. Bundespräsident Koller: Entsprechend dem Auftrag des Gesetzgebers hat mein Departement am 19. Juli eine interdépartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr gehören zudem zwei aussenstehende Experten an. Sie hat den Auftrag,"ein detailliertes Modell und zusätzliche Varianten in Skizzenform für die unabhängige Beschwerdeinstanz zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat dem Departement bis zum 31. Oktober dieses Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, auf dessen Basis die erforderlichen Vorentscheide getroffen und die weiteren Aufträge erteilt werden. Frage 51: Nussbaumer. Kruzifixe in Schulzimmern Crucifix dans les salles de classe Gemäss BGE vom 26. September 1990 (Gemeinde Cadrò) ist es den Gemeinden inskünftig untersagt, in Volksschulen Kruzifixe aufzuhängen. Teilt der Bundesrat die Befürchtung, dieser Entscheid könnte unabsehbare Konsequenzen haben, angefangen mit der Entfernung aller Kruzifixe und Kreuze in öffentlichen Räumen und auf öffentlichen Arealen, Bergspitzen usw.? Was geschieht mit künstlerisch wertvollen Bildstöcklein? Werden sie in Museen eingemottet? Könnte die Beseitigung aller religiösen Symbole aus der Oeffentlichkeit nicht zur Gefährdung des konfessionellen Friedens führen, wenn anderseits Lehrer und Erzieher ohne richterliche Beschränkung verbale Beeinflussungen bezüglich religiöser oder ethischer Gesinnung bis zur Aufhetzung der Kinder betreiben können? Bundespräsident Koller: Da die schriftliche Urteilsbegründung dem Bundesrat noch nicht vorliegt, können die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils, welches das Anbringen von Kruzifixen in Schulräumen betrifft, nicht abschliessend beurteilt werden. Artikel 27 Absatz 3 der Bundesverfassung, dessen Verletzung geltend gemacht wurde, gilt allerdings nur für die öffentlichen Schulen. In anderen Bereichen ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäss Artikel 49ff. der Bundesverfassung gewährleistet. Nussbaumer: Prima vorrei ringraziare le autorità comunali di Cadrò avendo diffeso i nostri diritti fondamentali e cristiani. Ich frage den Bundesrat an, ob es nicht an der Zeit wäre, in der Schweiz die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen, damit willkürlichen Entscheiden ein Ende gesetzt wird. Die Situationsethik in der Auslegung der Verfassung durch das Bundesgericht führt dazu, dass die Artikel über Glaubens- und Gewissensfreiheit allmählich ins Gegenteil verkehrt werden. Bundespräsident Koller: Nachdem wir die Begründung des bundesgerichtlichen Entscheides im Detail noch nicht kennen, ist die Tragweite des Urteils noch nicht abzusehen. Immerhin habe ich den Zeitungen entnommen, dass das Bundesgericht die Reichweite dieses Entscheides ganz bewusst auf diesen konkreten Fall eingeschränkt hat, so dass wenigstens prima vista kein Anlass besteht anzunehmen, dass die Bedeutung dieses Entscheides weit über die konkrete Frage hinausginge. Ich glaube nicht, dass uns eine Verfassungsgerichtsbarkeit weiterbringen würde. Wir haben in unserem Staat mit dem Prinzip der Gewaltentrennung zu leben. Frage 52: Fankhauser. Illegaler Aufenthalt von Saisonnierkindern Enfants de saisonniers séjournant illégalement en Suisse Laut Meldung der «NZZ» vom 27. September 1990 hat sich in den Kantonen eine begrüssenswerte humanitäre und pädagogische Praxis zugunsten von illegalen Kinderaufenthalten aus Saisonnierfamilien entwickelt. Ist der Bundesrat bereit, die Anwesenheit der Kinder, die sich jetzt in der Schweiz befinden, im Sinne einer Amnestie zu gestatten, bis das Ausländergesetz den europäischen Entwicklungen angepasst wird? Bundespräsident Koller: Ziehen bei Ausländern Familienangehörige nach, ohne dass die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, können sich Schwierigkeiten mit Bezug auf eine angemessene Wohnung ergeben. Bei Kindern, die noch der elterlichen Obhut bedürfen, kommen Probleme hinsichtlich ihrer Betreuung und Schulung hinzu. Der Schulbesuch von illegal anwesenden ausländischen Kindern ist zurzeit Gegenstand von Abklärungen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz. Der Familiennachzug von Saisonniers wird im Rahmen der Auswirkungen des freien Personenverkehrs in einem kommenden Europäischen Wirtschaftsraum in bezug auf seine Auswirkungen auf die schweizerische Ausländerpolitik intensiv überprüft. Aufgrund des geltenden Ausländerrechts können Aufenthaltsbewilligungen nur in Härtefällen erteilt werden. Frau Fankhauser: Gestern fand eine Weltkonferenz für die Kinderrechte statt. Wir wissen, dass unser Land die Uno-Konvention über die Rechte der Kinder wegen der Saisonnierkinder nicht unterschreiben kann. Will der Bundesrat doch einen Effort unternehmen, um diese Situation zu legalisieren, und was sagte unser Bundesrat Felber an dieser Kinderrechtskonferenz, als er die Rechte der Kinder in der Schweiz darstellen musste? Bundespräsident Koller: Sie wissen, dass wir auf diesem Gebiete zurzeit einen Konflikt zwischen dem Recht auf Schulung und dem geltenden Ausländerrecht haben. Die Verhandlungen über einen EWR-Vertrag werden Gelegenheit bieten, die ganze Frage des Saisonnierstatuts und seiner Wirkungen grundlegend zu überprüfen. Ich möchte daher weder diesen Verhandlungen noch den Besprechungen mit der Schweizerischen Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgreifen. Frage 53: Meier Fritz. Glaubwürdigkeit von Generalstabschef Heinz Häsler Propos peu crédibles du chef de l'Etat-major général Heinz Häsler Im «Tages-Anzeiger» vom 19. Juli 1990 erklärt Generalstabschef Häsler unter anderem: «Wir rüsten 300 Centurion-Panzer ab» und vergisst, dass diese Centurion laufend durch Leo-2Kampfpanzer (380 Stück für 4 Milliarden Franken) mit doppelter Feuerkraft ersetzt werden. Frage: Ist der Bundesrat bereit, Generalstabschef Häsler zu einer Richtigstellung im «Tages-Anzeiger» zu veranlassen? Bundesrat Villiger: Der Generalstabschef hat im Interview vom 19. Juli 1990 zu Recht von einer Verkleinerung der Panzerbestände gesprochen. Im heute noch geltenden Armeeleitbild für die achtziger Jahre war geplant, die vorhandenen Panzer nach Möglichkeit zu modernisieren und bis über das Jahr 2000 hinaus zu behalten. Dabei wäre dem Retrofit-Centurion die Rolle eines Gegenschlagpanzers der Felddivision zugefallen. In der Folge haben die beschränkten finanziellen Mittel dazu geführt, dass zwar der Leopard gekauft worden ist, eine Kampfwertsteigerung für den Centurion indessen nicht mehr in Frage kam. Deshalb müssen diese Panzer jetzt liquidiert werden, und statt - gemäss Leitbild - über 1000 Panzer verfügen wir somit künftig nur noch über 700, weil 300 abgerüstet werden. Die Rechnung des Generalstabschefs geht auf. Ich füge noch -- 5 of 15 -I.Oktober 1990 N 1693 Fragestunde hinzu, dass die Panzer 61 gelegentlich auch ersatzlos ausgemustert werden. Im übrigen werden wir auch bei anderen Waffensystemen massive Reduktionen haben. Selbst mit der Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges wird die Gesamtzahl der Flugzeuge nach Liquidation der Hunter um rund 100 Stück kleiner werden - also um ein gutes Drittel -, und die Artillerie wird trotz höherem Bestand an Panzerhaubitzen um 400 Rohre verkleinert sein. Diese quantitativen Reduktionen werden durch qualitative Verbesserungen beim modernen Material kaum ausgeglichen. Frage 54: Jaeger. Militärattache in Washington Nouvel attaché de défense à Washington Treffen Gerüchte zu, wonach Herr Schlup, Unterstabschef Una, als Verteidigungsattache nach Washington versetzt werden soll? Wenn ja, welche Gründe bewegen den Bundesrat zu diesem Schritt? Bundesrat Villiger: Divisionär Schlup ist als Verteidigungsattache vorgesehen und bereitet sich im Moment auf seinen neuen und wichtigen Aufgabenbereich vor. Sein Einsatzort wird jedoch nicht Washington sein. Mit seinen Erfahrungen als Chef der Una bringt er beste Voraussetzungen zur Erfüllung dieser Aufgabe mit. Jaeger: Wir erinnern uns, dass Herr Divisionär Schlup damals in die Schlagzeilen geraten ist, weil er seinen Chef nicht vollständig informiert hat. Daraus resultierte eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und dem Chef des EMD. Herr Bundesrat Villiger, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass ein solcher Mann für die Erfüllung eines neuen Vertrauenspostens nicht unbedingt erste Wahl ist? Es geht ja darum, Vertrauen zu schaffen. Sie haben gesagt, es sei ein wichtiger Posten. Sind Sie nicht auch der Auffassung, es wäre für Divisionär Schlup eine Seitwärtsbeförderung und für diesen wichtigen Posten jemand anders vorzusehen? Bundesrat Villiger: Zur Klarstellung: Für mich gibt es nach wie vor keinen Zweifel an der Integrität von Herrn Divisionär Schlup. Er war ein guter Offizier und hat das OKK hervorragend geführt. Er war als Instruktor bei der Truppe anerkannt. Er war aber als Unterstabschef Nachrichten am falschen Platz. Man hat ihn an eine Stelle gesetzt, für die er wahrscheinlich nicht geboren war. Er hat zu sehr auf Aussagen von Untergebenen vertraut, die er nicht persönlich überprüft hat. Er ist für diese Fehler schwer bestraft worden, und nicht nur er, sondern durch die Pressekampagne auch seine ganze Familie. Das hat ihn sehr getroffen. Ich finde es nicht sehr schön, dass man jetzt, nachdem er eine neue Position bekommt, die er sehr gut ausüben wird, das alles wieder aufwärmen will. Das widerspricht dem Persönlichkeitsschutz, von dem hier im Zusammenhang mit ändern Problemen immer so betont die Rede ist. Ich bin der Meinung, dass Divisionär Schlup dieses Amt gut ausüben wird. Question 55: Longet. Hypothekarzins und Gewinnmargen der Banken Taux hypothécaires et marges bénéficiaires des banques Les hausses successives des taux hypothécaires reposent inévitablement la question des marges bénéficaires plus que confortables des banques. Le Conseil fédéral est-il en mesure d'indiquer les marges bénéficiaires des banques dans le secteur hypothécaire, ainsi que les marges dans les autres secteurs d'activité bancaire? Sinon, compte-t-il ordonner les enquêtes nécessaires? Bundesrat Stich: Der Bundesrat hat keine Kenntnis der Margen, da diese bei jedem Unternehmen ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsgeheimnisses sind. Sie sind naturgemäss auch nicht fixiert, sondern abhängig u. a. von Kosten der Abschreibungen und vor allem von Kosten der Refinanzierung. Da Banken in der Schweiz nicht nur eine Geschäftssparte betreiben, kann die Marge auch unterschiedlich dargestellt werden, je nach der Zuweisung der Art und Fälligkeit der Finanzierungsmittel. Generelle Aussagen lassen sich hingegen machen beim Vergleich der Hypothekarzinssätze mit den Zinssätzen der Sparguthaben, bei den Dreimonatssätzen oder den Festgeldanalysen. Bei Annahme eines Gesetzes über die Ueberwachung der Hypothekarzinssätze müsste die zuständige Behörde diese Fragen abklären. Heute hat der Bundesrat keine Rechtsgrundlage, um in die Geschäftsbücher Einsicht zu nehmen. Frage 56: Hafner Rudolf. Beeinflussungsversuche durch die Nationalbank Intervention de la Banque nationale auprès du Parlement Im Hinblick auf die Problematik der vierten Hypothekarzinserhöhung innert zwei Jahren hat sich das Direktorium der Nationalbank direkt schriftlich an die vorberatende Kommission gewandt.
1. Erachtet es der Bundesrat auch als problematisch, wenn die Nationalbank bei einer Vorlage aus seiner Hand in dieser Art Oppositionspolitik betreibt?
2. Sieht der Bundesrat einen Interessenskonflikt der Nationalbank, wenn diese einen Teil ihrer Kompetenz im Bereich der Zinspolitik gefährdet wähnt (Hypothekarzins-Preisüberwachung) und deshalb in eigener Sache Parlamentsmitglieder zu beeinflussen versucht? Bundesrat Stich: Bundesrat und Direktion der Nationalbank haben vor Erlass dieser Botschaft die Problematik eingehend diskutiert. Der Bundesrat hatte Kenntnis von den Einwänden der Nationalbank - und übrigens auch der Bankenkommission - und anerkannte ihre Berechtigung grundsätzlich, erachtet aber die Stellungnahme der Schweizerischen Nationalbank als zu dogmatisch. Bekanntlich ist das Instrument der Preisüberwachung auch in den siebziger Jahren eingesetzt worden, ohne dass die Währungspolitik Schaden erlitt. Der Bundesrat hat die Preisüberwachung vorgeschlagen, weil er kurzfristig kaum über andere Mittel verfügt und die Teuerungsbekämpfung erste Priorität hat. Zudem gedenkt der Bundesrat, diese Massnahme nur kurzfristig einzusetzen. Deshalb erachtet der Bundesrat das Vorgehen und einzelne Stellungnahmen der Schweizerischen Nationalbank als Ueberreaktion und findet diese nicht akzeptabel. Zudem trägt die Schweizerische Nationalbank an der heutigen Situation der Teuerung auch eine grosse Mitverantwortung. Hafner Rudolf: Die Antwort ist insofern nicht ganz neu, als sie bereits in einem Presseerzeugnis der Romandie in diesem Sinne bekanntgegeben wurde. Es ist aber doch möglich, dass das forsche Vorgehen des Nationalbankpräsidenten etwas mit der einseitigen Zusammensetzung des Bankrates zu tun hat. Bekanntlich sind Oppositionsgruppen, die im Sinne des Bundesrates hätten Stellung beziehen können, dort nicht vertreten. Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Denken Sie nicht, dass die Zeit gekommen ist, um den Bankrat mit Vertretern der Oppositionsgruppen anzureichern? Bundesrat Stich: Dazu ist lediglich festzuhalten, dass die Währungspolitik im Einvernehmen zwischen Nationalbank und Bundesrat und nicht im Bankrat festgelegt wird. Frage 57: Ruf. Verstärkung der Grenzkontrollen durch die Armee Contrôles à la frontières. Participation de l'armée Trotz aller Massnahmen im Asylbereich wird die Schweiz - wie die jüngste Statistik des DFW belegt - weiterhin von einer steigenden Zahl von Wirtschaftsasylanten aus aller Welt geradezu überflutet, von denen die allermeisten illegal einreisen. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in den Kantonen und Gemeinden sind kaum mehr zu bewältigen und haben teilweise bereits notstandsähnliche Dimensionen erreicht. Vor ähnliche Probleme sieht sich auch Oesterreich gestellt, das deshalb die -- 6 of 15 -Heure des questions 1694 N 1er octobre 1990 Visumspflicht für Bulgaren, Türken, Rumänen und Polen wieder eingeführt sowie insbesondere 1500 Soldaten zur Unterstützung der Grenzbeamten für die Ueberwachung der grünen Grenze eingesetzt hat. Ist der Bundesrat bereit, in Ergänzung des Grenzwachtkorps, die löchrige Schweizer Grenze - mindestens versuchsweise durch Einheiten der Schweizer Armee besser überwachen zu lassen, um illegalen Grenzübertritten vermehrt begegnen zu können? Bundesrat Stich: Trotz aller Massnahmen im Asylbereich wird die Schweiz - wie die jüngste Statistik des Delegierten für das Flüchtlingswesen belegt - weiterhin von einer steigenden Zahl von Wirtschaftsasylanten aus aller Welt geradezu überflutet, von denen die allermeisten illegal einreisen. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten in den Kantonen und Gemeinden sind kaum mehr zu bewältigen und haben teilweise bereits notstandsähnliche Dimensionen erreicht. Vor ähnliche Probleme sieht sich auch Oesterreich gestellt.... - Entschuldigung, ich lese die Frage. Ich habe nämlich gerade gedacht: Wie kann ich bloss so etwas sagen! (Heiterkeit) Jede Verstärkung des Grenzwachtkorps führt grundsätzlich zu vermehrten Anhaltungen von illegalen Einreisenden. Um eine wirksame Verdichtung der Grenzbewachung in den kritischen Gebieten Schaffhausen, Kreuzungen, St. Galler Rheintal und Tessin zu erreichen, müssten allerdings rund
750 Mann eingesetzt werden. Geht man davon aus, dass ein Truppenkörper während ungefähr einem Drittel seiner WK-Zeit zugunsten der Grenzbewachung eingesetzt werden kann, so ergibt sich das Bedürfnis nach mehr als einem Regiment pro drei Wochen. Die Truppe hätte zum Teil selbständig, zum Teil zusammen mit Grenzwachtbeamten Beobachtungs- und Anhaltungsaufträge im Zwischengelände auszuführen. Aus Gründen der Sicherheit müsste die Truppe bewaffneten und damit aktiven Dienst leisten. Da es sich um eine neue, ungewohnte Tätigkeit handelte, wäre vorgängig eine gründliche Ausbildung unerlässlich. Wegen der mangelnden Erfahrung, den fehlenden Gelände- und Personenkenntnissen sowie den stets wechselnden Einheiten müsste mit vermehrten Zwischenfällen gerechnet werden. Gesamthaft ergibt sich, dass jeder Truppeneinsatz, der etwas bewirken soll, mit erheblichem Aufwand und bedeutenden Problemen verbunden wäre. Da der illegale Grenzübertritt ohne echte Sanktionen bleibt und da grundsätzlich jedermann die Eröffnung eines Asylverfahrens verlangen kann, ist dem Asylproblem unter normalen Verhältnissen mit repressiven Massnahmen an der Grenze auf Dauer praktisch nicht beizukommen. Der Einsatz von Truppen für den Ordnungsdienst ist dann zulässig, wenn die zivilen Mittel der Kantone nicht ausreichen, um Störungen von Ruhe und Ordnung zu verhindern oder zu beheben. Diese Voraussetzungen sind trotz der kritischen Lage in den genannten Grenzabschnitten zurzeit nicht gegeben. Von einer Verstärkung der Grenzbewachung der Armeetruppen ist aus den dargelegten Erwägungen abzusehen. Ein entsprechender Einsatz müsste als unverhältnismässig und nicht situationsgerecht bezeichnet werden. Ruf: Sie haben gemerkt: Zu den Zusatzfragen gehören jeweils auch einleitende Bemerkungen - zumindest in dieser Fragestunde, aus Gründen der Rechtsgleichheit, nehme ich an! Ich bin von Ihrer Antwort natürlich nicht befriedigt, Herr Bundesrat Stich. Sie sind vielleicht auch von der Betroffenheit her nicht so motiviert, wie es Herr Bundespräsident Koller ist. Zu meiner Zusatzfrage: Oesterreich sieht sich vor ähnliche Probleme gestellt wie die Schweiz und hat als EMRK-Mitunterzeichnerstaat - notabene unter sozialistischer Führung - die Ihnen bekannten Massnahmen beschlossen. Ich frage Sie nun: Unter welchen Voraussetzungen bezüglich der Zahl illegal eingereister Asylbewerber wäre dennoch ein Einsatz der Armee zur Ueberwachung der Schweizer Grenze denkbar? Wann also würden die zivilen Mittel nach Meinung des Bundesrates nicht mehr ausreichen, um die ihnen zugedachte Aufgabe zu erfüllen? Und ist es nicht so, dass die Armee im Bereiche des Neutralitätsschutzdienstes bestens ausgebildet ist und demzufolge keinerlei Schwierigkeiten hätte, eine solche Aufgabe zu erfüllen? Bundesrat Stich: Die Schweiz und Oesterreich lassen sich in dieser Hinsicht nicht vergleichen. Für uns ist das schweizerische Recht maßgeblich. Nach schweizerischem Recht kann man in die Schweiz einreisen; selbst wenn man zurückgeschickt wird, kann man wieder kommen. Das ist so, das ist der Wille des Gesetzgebers. Ausserdem ist zweifellos die Zahl, die einen Einsatz der Armee rechtfertigen würde, heute bei weitem noch nicht erreicht. Frage 58: Vollmer. Alarmierende Situation beim Bundespersonal Personnel fédéral. Situation alarmante Nachdem der Bundesrat seine klaren Abmachungen mit den Personalverbänden bezüglich des Inkrafttretens der bevorstehenden Besoldungsanpassungen fragwürdig missachtet, stellen sich angesichts der sich weiter verschlechternden Rekrutierungs- und Personalbestandssituation, insbesondere bei PTT undSBB, folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat zumindest bereit, seine schon vorhandene gesetzliche Kompetenz derart auszuschöpfen, dass den unteren und mittleren Besoldungskategorien dennoch kurzfristig dringend notwendige Verbesserungen zugestanden werden können?
2. Bei Spitzen- und Ueberklassenpositionen hat sich der Bundesrat aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bisher nie gescheut, mit massiven Besoldungszuschlägen über die ordentliche Besoldungsskala hinaus seine Kompetenz auszuschöpfen. Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?
3. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass eine weitere Missachtung der Anliegen des ständig mehr geforderten Betriebspersonals (massive Zunahme der zu erfüllenden Leistungen bei PTT, Zoll und SBB) zu einer zunehmend untragbaren Situation für das seit Jahren grosse Leistungen erbringende Stammpersonalführt? Bundesrat Stich: Der Bundesrat ist rasch auf die Begehren der Personalverbände eingetreten. Die Frage des Inkrafttretens war jedoch schon bei der Vorbereitung der Botschaft über die Reallohnerhöhung fraglich. Insbesondere war offen, wie sich die parlamentarische Behandlung der Vorlage zeitlich abwickeln werde. Deshalb kann nicht von einer Missachtung der Abmachungen gesprochen werden, da zudem die Teuerungsbekämpfung auch im Interesse des Bundespersonals liegt. Zu Frage 1: Der Bundesrat hat seine Kompetenzen im Rahmen der Möglichkeiten ausgeschöpft. Zu Frage 2: Zurzeit werden in der ganzen Bundesverwaltung inklusive PTT-Betriebe und SBB zur Gewinnung und Erhaltung von Spitzenpersonal bei rund 60 Cheffunktionen Zuschläge über die Höchstbeträge der massgeblichen Besoldungsklassen ausgerichtet. Auf rund 140000 Bedienstete macht das weniger als ein halbes Promille, genau 0,42 Promille, aus. Für jeden Einzelfall ist die Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte notwendig. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist nicht beeinträchtigt. Zu Frage 3: Von einer Missachtung der Begehren des Personals kann nicht die Rede sein. Mit der Ausarbeitung der Vorlage anerkennt der Bundesrat die Anliegen der Verbände. Er trägt damit den guten Leistungen des Personals, die unter erschwerten Bedingungen erbracht werden müssen und die zu erheblichen Produktivitätssteigerungen führten, Rechnung und wird die Situation laufend überprüfen und allenfalls notwendige Konsequenzen ziehen. Vollmer: Die Antwort des Bundesrates zwingt mich jetzt doch zu einer Frage. Herr Bundesrat Stich hat diese Verschiebung der Besoldungsrevisions-lnkraftsetzung damit begründet, dass offenbar auch das Bundespersonal einen Beitrag an die Teuerungsbekämpfung leisten soll. Ich frage mich nun ernsthaft, ob das eine neue Teuerungsbekämpfungspolitik sein soll, dem Personal das ihm zustehende Reallohnerhöhungspaket vorzuenthalten.
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I.Oktober 1990 N 1695 Fragestunde Bundesrat Stich: Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen haben miteinander nichts zu tun. Aber wenn wir davon ausgehen, dass die ganze schweizerische Wirtschaft Opfer bringen muss, dann gehen wir davon aus, dass auch die Bundesbeamten das tun können, dürfen und müssen. Frage 59: Aliesch. Treibstoffzollmittel für die Kantone Produit des droits sur les carburants. Versements aux cantons In seiner Antwort auf meine Interpellation 87.977 (Treibstoffzollgesetz. Anstieg der Rückstellung) vom 16. Dezember 1987 hält der Bundesrat fest, dass die Treibstoffzollrückstellung eine Schwankungs- und Ausgleichsreserve sein soll, wie dies die Treibstoffzollgesetzgebung verlangt Der Abbau der Rückstellung auf eine kurzfristige Ausgleichsreserve bis gegen Mitte der neunziger Jahre sei vom Bundesrat nie in Frage gestellt worden. In den nächsten Jahren sei mit einem Abbau der Rückstellung zu rechnen. Trotz dieser Absichtserklärung ist die Treibstoffzollrückstellung in der Zwischenzeit auf gegen 2,5 Milliarden Franken angestiegen. Obwohl einzelne Kantone grosse Strassenfinanzierungsprobleme haben, ist der Bundesrat mit der Mittelzuteilung aus der Rückstellung weiterhin sehr zurückhaltend. Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft den Verfassungs- und Gesetzesauftrag auf dem Gebiete der Treibstoffzölle zu erfüllen? Bundesrat Stich: Da die zweckgebundenen Treibstoffzollerträge in den letzten Jahren über, die Ausgaben jedoch unter dem Voranschlag lagen, ist die Rückstellung stärker angewachsen als ursprünglich erwartet. Sie erreichte Ende -1989 den Stand von rund 2,4 Milliarden. Budgetiert waren 2,2 Milliarden. Der Bundesrat schlug anfangs 1989 vor, die Rückstellung durch eine befristete Senkung des Treibstoffzollzuschlages auf unverbleitem Benzin abzubauen. Dieser Vorschlag stiess in der Vernehmlassung jedoch auf mehrheitliche Ablehnung. Ein verstärkter Abbau der Rückstellungen über zusätzliche Ausgaben führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Ausgabenquote. Es liegt in den finanzpolitischen Zielsetzungen des Parlamentes und des Bundesrates, das durchschnittliche Ausgabenwachstum auf das Bruttoinlandprodukt zu begrenzen. Dieser Prioritätensetzung unterliegen auch die zweckfinanzierten Strassenverkehrsausgaben. Eine von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion verlangte 1991 einen Voranschlag, bei dem die Ausgaben nicht stärker wachsen als das Bruttoinlandprodukt. Um etwas Druck vom Nationalstrassen bau wegzunehmen, hat der Bundesrat dem Parlament für das laufende Jahr einen Nachtragskredit von 150 Millionen Franken beantragt, der in der Sommersession bewilligt wurde. Sodann hat der Bundesrat beschlossen, den Kreditbegehren der Kantone beim Strassenbau teilweise entgegenzukommen. Die Nationalstrassenbaükredite und Hauptstrassenkredite sind im Rahmen der aktuellen Planung aufgestockt worden. Die zweckfinanzierten Strassenverkehrsausgaben weisen im Voranschlag 1991 noch immer eine weit überdurchschnittliche Wachstumsrate aus. Durch diese Erhöhung der Strassenbaukredite wird in den nächsten Jahren mit einem rascheren Abbau der Rückstellung zu rechnen sein. Sie dürfte bis Ende 1994 deutlich unter 1 Milliarde sinken. Der Bundesrat gedenkt im übrigen, den Verfassungs- und Gesetzesauftrag weiterhin zweckentsprechend zu erfüllen. Frage 60: Bonny. Anlagepolitik der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) Politique de placement de la Caisse fédérale d'assurance (CFA) In Kreisen der Versicherten der EVK ist die Meinung ziemlich verbreitet, dass auch unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen der Anlagen aus dem enormen Vermögen der EVK wesentlich mehr erwirtschaftet werden könnte, als dies heute der Fall ist. Artikel 47 der EVK-Statuten wirkt veraltet und stimmt auch nicht überein mit Artikel 50 der Vollziehungs verordnung 2 zur zweiten Säule. Wann gedenkt der Bundesrat die nötigen Anpassungen bei der Anlagepolitik der EVK vorzunehmen? Bundesrat Stich: Die Gelder der EVK sind Bundesvermögen, sie sind vom übrigen Bundesvermögen nur rechnungsmässig ausgeschieden und werden in der Staatsrechnung als zweckgebundene Rückstellungen ausgewiesen. Der Bund verwaltet sie und garantiert der EVK einen Zinsertrag, der den Durchschnittsrenditen der Bundesobligationen entspricht, mindestens aber 4 Prozent pro Jahr beträgt. Mit dieser neuen Regelung darf die Performanz als befriedigend bezeichnet werden. Ende 1989 erreichten die beim Bund angelegten Mittel der EVK 12,7 Milliarden Franken. 1990 rechnen wir mit einer Durchschnittsrendite der Bundesobligationen von 6,3 Prozent. Die Eidgenössische Versicherungskasse untersteht den Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes. Die Anlage in Grundstücke und Beteiligungsrechte ist ausgeschlossen. Eine Aenderung der Anlagepolitik setzt somit eine Revision dieses Gesetzes und eine entsprechende Statutenänderung oder die rechtliche Verselbständigung der EVK voraus. Einer Aenderung sind nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen relativ enge Grenzen gesetzt. Die von der EVK direkt angelegten Mittel müssen von der Bundestresorerie wieder beschafft werden. Die dadurch verursachten Umschichtungen auf dem Geldund Kapitalmarkt dürften angesichts der zur Diskussion stehenden Mittel nicht vernachlässigt werden. Eine vermehrte Anlage in Liegenschaften vergrössert den Druck auf den Bodenmarkt. Ein Engagement in Beteiligung ist auch nicht erwünscht. Eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht vorgesehen. Bonny: Herr Bundesrat, Sie sind auf einen Teil der Problematik eingegangen, dafür danke ich Ihnen. Ein anderer Teil blieb unberührt, dafür kann ich Ihnen nicht danken. Wir sollten dieses Problem noch vertieft im Rate behandeln. Ich habe eine Zusatzfrage: Sie haben nicht Stellung genommen zu meiner Aussage, Artikel 47 der EVK-Statuten, der die Anlagepolitik regelt, stimme nicht mit Artikel 50 der Vollziehungsverordnung 2 zur zweiten Säule überein. Bundesrat Stich: Da haben Sie recht, Herr Bonny, aber der Bund ist auch nicht eine durchschnittliche Organisation der zweiten Säule, sondern er hat ganz offensichtlich andere Funktionen, die hier berücksichtigt werden müssen. Frage 61: Müller-Meilen. Fluchtgelder aus dem Nahen Osten Capitaux fugitifs en provenance du Proche-Orient Wie gross sind die Fluchtgelder, die seit dem Beginn der Golfkrise in die Schweiz geflossen sind? Können sie eine dämpfende Wirkung auf die Zinserhöhungen haben? Question 62: Béguelin. Entwicklung der Hypothekarzinsen Evolution des taux d'intérêts Depuis la crise du Golfe, le franc suisse a retrouvé son rôle traditionnel de monnaie-refuge. Et les capitaux étrangers affluent dans notre pays. Pourtant, les taux d'intérêts restent orientés fermement à la hausse. Cette évolution est contraire à toute orthodoxie financière. De plus, elle contribue à alimenter l'inflation. Comment le Conseil fédéral juge-t-il cette situation? Le cas échéant, que compte-t-il entreprendre pour corriger cette évolution aberrante? Bundesrat Stich: Ueber das Ausmass des Zuflusses von Fluchtgeldern seit Ausbruch der Golfkrise in der Schweiz sind keine aussagekräftigen Zahlen verfügbar. Wir kennen zwar die Zahlen des Bankensystems. Danach hat der Zufluss um ca. 4,5 Milliarden Franken abgenommen. Wenn man allerdings die Anlagen in Schweizerfranken berücksichtigt, ergibt sich insgesamt ein Zufluss von etwa 900 Millionen Franken. Aber das betrifft nur das eigentliche Bankensystem, nicht die Finanzgesellschaften, Versicherungsgesellschaften etc. Von einem Geldzufluss aus dem Ausland werden die Zinsen in der -- 8 of 15 -Heure des questions 1696 N 1er octobre 1990 Schweiz nicht ohne weiteres beeinflusst, sofern die Nationalbank keine Aenderung in ihrer Geldpolitik vornimmt. Dagegen wirkt dieser sich auf den Wechselkurs des Schweizerfrankens aus. M. Béguelin: Monsieur le conseiller fédéral, vous n'avez répondu qu'à ma première question. Quant à la seconde: que comptez-vous entreprendre pour corriger cette évolution, en d'autres termes, ne faudrait-il pas que la Banque nationale assouplisse sa politique? J'aimerais vous l'entendre dire très clairement. Bundesrat Stich: Es gibt den Grundsatz, dass man über Währungspolitik nicht öffentlich sprechen sollte. Man muss sich bewusst sein, dass der Zufluss in Schweizerfranken bzw. der Zufluss von ausländischem Geld und dessen Umwandlung in Schweizerfranken grundsätzlich zu einer Stärkung des Schweizerfrankens führen. Das hat hinsichtlich der Teuerungsbekämpfung zweifellos positive Auswirkungen. Dann müssen wir auch sehen, dass wir auf der einen Seite bei den Exporten weniger konkurrenzfähig werden gegenüber dem Ausland und auf der anderen Seite unsere Importe eher verbilligtwerden. Zur Politik der Nationalbank: Wir sind uns grundsätzlich darüber einig, dass die Nationalbank eine Politik der Stabilität befolgen soll. Angesichts dieser Veränderungen kann man sich befriedigt erklären darüber, dass es der Nationalbank gelungen ist, den Schweizerfranken wieder stark werden zu lassen. Die Grenzen sind zweifellos hier in diesem Starkwerden zu sehen. Im Moment hat die Nationalbank zweifellos - gerade wegen dieser Stärke - einen gewissen Spielraum in bezug auf die Geldmengenpolitik. Diesen Spielraum sollte sie grundsätzlich auch ausnützen, um zu erreichen, dass es einen vernünftigen Ausgleich gibt zwischen Geldmenge, Wechselkurs und Zinssätzen. Das ist die Aufgabe der Nationalbank, und ich wünsche ihr dazu viel Erfolg, vielleicht auch viel Glück. Frage 63: Hafner Rudolf. Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken Obligation de diligence des banques. Violations répétées de la convention Die Aufsichtskommission über die Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken hat innerhalb von zweieinhalb Jahren elf Verstösse verurteilt und Bussen auferlegt.
1. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, die häufige Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichtvereinbarung durch die Banken schade nicht nur dem Finanzplatz, sondern auch dem Ansehen der Schweiz?
2. Sind dem Bundesrat die Namen der fehlbaren Banken bekannt, und ist er bereit, diese im Interesse der Transparenz und der Bankkunden, die nur seriöse Bankinstitute berücksichtigen wollen, zu veröffentlichen?
3. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, die Veröffentlichung der Banknamen könne eine präventive Wirkung gegen zukünftige Verstösse darstellen (im übrigen Strafrecht wird bekanntlich die Präventivwirkung bejaht)? Bundesrat Stich: Die von der Aufsichtskommission zur Vereinbarung über Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken im Zeitraum vom 1. Oktober 1987 bis 31. Dezember 1989 in elf Fällen gegen Banken ausgefällten Vertragsstrafen betrafen in erster Linie formelle Fehler bei der Feststellung der Identität der Vertragspartner und der wirtschaftlich Berechtigten. Angesichts der immensen Zahl der Kunden.beziehungen der Schweizer Banken kann somit weder von häufigen Verletzungen der Sorgfaltspflichtvereinbarung noch von einer Imageschädigung des Finanzplatzes die Rede sein. Die Aufdeckung und Bestrafung von Verletzungen der Sorgfaltspflichtvereinbarung beweist vielmehr, dass die Einhaltung der Standesregeln wirksam kontrolliert wird. Der Eidgenössischen Bankenkommission sind die Namen der fehlbaren Banken bekannt, da ihr alle Entscheide der Aufsichtskommission im Hinblick auf die Prüfung der bankengesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen, insbesondere der angemessenen Organisation und der Gefahr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Banken, mitgeteilt werden. Die Veröffentlichung dieser Namen ist ausgeschlossen, da es sich bei der VSB um privatrechtliche Standesregeln handelt und die Aufsichtskommission dem Bankgeheimnis untersteht. Die Bankenkommission ihrerseits ist wie jede Verwaltungsbehörde an das Amtsgeheimnis gebunden. Hauptzweck der Publikation der wesentlichsten Entscheide der Aufsichtskommission ist die Orientierung der Banken und bankengesetzlichen Revisionsstellen über die massgebende Auslegung der Standesregeln sowie der Oeffentlichkeit über ihre Aufsichtspraxis. Hierzu sowie für die präventive Wirkung ist eine Namensnennung ebensowenig erforderlich wie bei der Publikation der Verwaltungspraxis. Frage 64: Mühlemann. Entwicklung der EWR-Verhandlungen Espace économique européen (EEE). Etat des négociations Am 20,121. September1990 fand die 2. Verhandlungsrunde um den EWR-Vertrag statt, so dass sich folgende Fragen stellen: - Bestehen weiterhin gute Chancen, dass der EWR-Vertrag trotz zahlreicher Unkenrufe ausgehandelt werden kann? - Welche Haltung nehmen die verschiedenen EG-Staaten gegenüber dem EWR-Projekt ein? - Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, umdaspsychologische Klima rund um die EWR-Verhandlungen zu verbessern? M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le troisième tour de négociations à haut niveau a eu lieu les 20 et 21 septembre à Bruxelles et il a confirmé une volonté de mener ces négociations à bon port, aussi bien du côté de la Communauté que de celui de l'AELE. Les problèmes principaux à résoudre sont maintenant bien identifiés. La véritable négociation, qui consiste à trouver des solutions à ces problèmes, va commencer prochainement. Ces négociations ne sont pas une surprise. Elles s'annoncent très difficiles, notamment sur deux points: d'une part, les exceptions, la Communauté refusant pratiquement l'acceptation d'exceptions non limitées dans le temps et, d'autre part, les questions institutionnelles: mécanisme de décision commun, comitologie, soit participation aux différents comités. L'attitude des Etats membres de la Communauté face au projet de l'Espace économique européen est généralement positive. Les Etats membres voient un intérêt politique tout comme un intérêt économique à consolider les relations avec les pays de l'AELE, dans la perspective de la plus large Europe en mouvement. L'Italie, qui détient actuellement la présidence de la Communauté, a très clairement exprimé sa volonté d'arriver à une percée politique dans cette négociation, encore avant lafin de l'année. Les entretiens que j'ai eus à Rome, les entretiens que j'aurai de nouveau en Suisse avec les représentants de la présidence italienne vont dans ce sens. Le Conseil fédéral, quant à lui, a souligné à plusieurs reprises que l'objectif actuel de sa politique d'intégration était la négociation d'un bon traité sur l'Espace économique européen. Il n'a jamais laissé planer de doute au sujet de cet objectif, mais il n'a pas caché non plus que les voies et moyens d'y parvenir étaient difficiles. En conséquence, Monsieur Mühlemann, le Conseil fédéral reste de l'avis que tous les efforts doivent être entrepris pour arriver à un bon résultat des négociations. Il estime en même temps indispensable que la réflexion sur d'éventuelles alternatives soient approfondies, vu que le succès de cette négociation n'a jamais été garanti à l'avance. Mais de grâce, que l'on fasse la distinction entre ce que l'on négocie et toutes les forces que cela exige - et maintenant il n'y a pas de doute, c'est l'Espace économique européen -ettoutes les gambades intellectuelles, tous les intérêts que l'on peut avoir pour d'autres formules - il ne faut pas être pris au dépourvu - mais qui ne sont pas prioritaires. Tel est l'état de la question en cette reprise de la négociation au plus haut niveau.
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I.Oktober 1990 N 1697 Fragestunde Mühlemann: Ich bin sehr befriedigt, dass Herr Bundesrat Delamuraz den gleichen Eindruck von der Verhandlungsrunde vom 20./21. September hat wie verschiedene Verhandlungsteilnehmer, darunter auch der Generalsekretär der Efta. Es scheint, dass an dieser Verhandlungsrunde der feste Wille der EG-Staaten, aber auch der skandinavischen Staaten zum Ausdruck kam, die Verhandlungen im November zu einem Durchbruch zu bringen. Etwas erstaunt sind wir allerdings darüber, dass am 23. Oktober eine Europa-Initiative auch durch Kollegen aus unserem Rat unterstützt wird, ausgerechnet im Moment der heikelsten Verhandlungsphase. Was gedenkt man zu tun, um das Parlament genauer und detaillierter zu informieren, um es vor allem zeitgerecht auf den Verhandlungsrhythmus einzustimmen? M. Delamuraz, conseiller fédéral: Tout ce qui doit être engagé en moyens d'information permanente avec le Parlement le sera, et en particulier, pour répondre à la seconde question de M. Mühlemann, le Conseil fédéral est décidé à organiser avec les Bureaux cette journée de séminaire avec l'ensemble des parlementaires, avant la session de décembre. Cette reflexion.de séminaire sera alimentée par un rapport qui fait un état complet de la question en matière de négociations quant à l'Espace économique européen. Ce n'est donc pas un deuxième rapport sur l'intégration européenne, c'est un rapport d'information dense et de resituation de la question. Nous sommes en train d'y mettre la dernière main et de l'actualiser afin que vous ayez en main, Mesdames et Messieurs les conseillers nationaux, un instrument performant qui vous donne l'état de la question au dernier moment. Frage 65: Müller-Meilen. Auswirkungen der Oelpreisentwicklung auf die Inflation Effets inflationnistes de la hausse des prix du pétrole Welche Auswirkungen haben die Oelpreissteigerungen auf den Lebenskostenindex und damit auf die Inflation in diesem und im nächsten Jahr? Wie beurteilt der Bundesrat die künftige Entwicklung der Erdölpreise? M. Delamuraz, conseiller fédéral: Monsieur Müller-Meilen, le mazout participe à l'indice des prix à la consommation pour une part de 3,3 pour cent et l'essence pour 3,1 pour cent. La hausse des prix des produits pétroliers a bien entendu des conséquences à la fois directes et indirectes sur le coût des biens qui exigent pour leur production beaucoup d'énergie et notamment beaucoup de mazout. Par conséquent, c'est une règle qui n'est pas absolue mais on peut dire qu'une hausse de 10 pour cent des prix pétroliers entraîne une augmentation d'environ 0,25 pour cent de l'indice suisse des prix à la consommation. Voilà la relation. Sur le marché libre de Rotterdam, le baril coûtait avant les événements du Golfe un peu plus de
17 dollars. Il atteint et même dépasse aujourd'hui le prix de
40 dollars - ce dernier prix s'entend pour des livraisons en octobre - il a même été la semaine dernière tout près de 41 dollars le baril. Prévoir l'évolution du prix du pétrole est évidemment problématique car cela dépendra du prix du brut, de l'évolution du prix des produits finis, des taux de change et naturellement des coûts de transport. S'agissant de la situation sur le marché pétrolier, je peux dire que le Conseil d'administration de l'Agence internationale de l'énergie, dont nous faisons partie, a siégé vendredi dernier à Paris et il est d'avis que sans être confortable la situation est supportable, à condition bien entendu qu'il n'y ait pas de nouveaux abandons de production. Il faut noter d'ailleurs que l'énorme hausse du prix du pétrole n'est pas liée à l'état actuel de l'approvisionnement mais qu'elle reflète surtout - et c'est dans ce sens qu'il faut comprendre les décisions Bush - la très grande insécurité quant à révolution de la situation dans la région du Golfe. Question 66: Ziegler. Die Türkei am Comptoir Suisse La Turquie, hôte d'honneur du Comptoir Suisse La Turquie a été l'hôte d'honneur du Comptoir Suisse à Lausanne en 1990. Aucun pays n'accède à la qualité d'hôte d'honneur sans le feu vert du DFAE et de l'Office fédéral des affaires économiques extérieures. Or, le présent régime turc est honni par toute l'Europe pour sa politique' de génocide contre sa minorité kurde, sa pratique de torture et de déni de liberté contre l'opposition turque. Pour quelles raisons le Conseil fédéral a-t-il cru opportun de conférer à ce régime terroriste l'honneur d'une invitation au Comptoir? M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'ai l'honneur de répondre au nom du Conseil fédéral à M. Ziegler. Le Conseil fédéral est conscient du fait que la situation des droits de l'homme en Turquie est problématique, pour ne pas dire davantage, en particulier dans la région kurde du sud-est du pays. Dernièrement, la Suisse est intervenue, comme à plusieurs reprises auparavant, directement auprès des autorités turques en les pressant de respecter les droits de l'homme. En ce qui concerne la présence, cette année, de la Turquie au Comptoir Suisse, il convient tout d'abord de relever que la liberté économique est garantie par notre constitution. Faute de base légale, le Conseil fédéral n'est aujourd'hui pas habilité à restreindre cette liberté pour des raisons touchant au nonrespect des droits de l'homme par un pays en particulier. Par ailleurs - et le problème et la considération deviennent moins schématiques et moins formalistes, Monsieur Ziegler nous doutons que l'isolement économique de la Turquie puisse contribuer à améliorer la situation des droits de l'homme dans ce pays. Nous pensons plutôt qu'en maintenant des relations économiques mutuelles, la Suisse et l'Europe peuvent au contraire influencer le respect des droits de l'homme en Turquie. En fin de compte, c'était l'une des raisons pour lesquelles les autorités fédérales n'ont pas jugé opportun de déconseiller au Comptoir suisse l'invitation à la Turquie. Comme le Conseil fédéral l'a en effet précisé à plusieurs reprises, le développement économique et social, tout comme le respect des droits de l'homme, sont des conditions indispensables pour la paix et la sécurité dans un pays. Mais notre attitude sur ce point n'empêchera nullement le Conseil fédéral, au contraire, d'intervenir dans la mesure de ses moyens auprès de la Turquie, en faveur du respect de ses obligations internationales en matière de droits de l'homme. Et si je dis au contraire, c'est parce que nous partirons d'une base qui ne pourra pas ne pas être reconnue par la Turquie comme une base libérale d'un gouvernement qui a voulu que les relations économiques entre les deux pays s'accomplissent par la présence de ce pays au Comptoir Suisse, entreprise entièrement privée, et qu'il le met dès lors en meilleure posture pour plus fermement et plus clairement encore lui faire entendre qu'il est grand temps que la Turquie, ce bout de l'Europe, non seulement pour la géographie et pour l'économie, mais aussi pour la culture et pour ce qu'elle représente, fût de l'Europe à part entière. M. Ziegler: Je rends hommage au Syndic de Lausanne, Mme Jaggi, qui a, courageusement et avec lucidité, dénoncé le scandale de la présence du régime terroriste turc comme hôte d'honneur au Comptoir Suisse. Malheureusement, je ne suis pas satisfait de la réponse de M. Delamuraz, conseiller fédéral. Il nous fait croire que le Conseil fédéral ne peut que conseiller ou déconseiller la présence de tel ou tel pays comme hôte d'honneur au Comptoir suisse. En fait, la direction actuelle du Comptoir Suisse est composée d'analphabètes politiques. Il est évident que les personnes qui dirigent le Comptoir actuellement - des vrais imbéciles politiques, je le redis - doivent s'adresser à l'Office fédéral du commerce extérieur et au Département des affaires étrangères pour obtenir l'autorisation de votre département, du Conseil -- 10 of 15 -Heure des questions 1698 1 er octobre 1990 fédéral pour pouvoir inviter un hôte d'honneur. Il y a donc un droit de veto. Il y a de grands hommes d'Etat vaudois - il y en a un parmi nous - et il y a les gens qui dirigent le Comptoir. Je ne peux pas m'empêcher de penser qu'il y a une certaine complicité entre le Conseil fédéral et le régime répressif, détestable, qui gouverne actuellement la Turquie. Ma question supplémentaire est la suivante: le Conseil fédéral peut-il confirmer si, dans la répression du peuple turc, la Turquie utilise maintenant les gaz de combat et si les usines Bührle (brouhaha) viennent d'installer en Turquie, certainement avec l'approbation du Conseil fédéral, une usine de montage de canons DCA où travaillent déjà douze ingénieurs suisses au moment où je vous parle? M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je constate avec dépit que la cote d'amour des syndics de Lausanne chez Jean Ziegler peut être variable et qu'actuellement celle de mon successeur est nettement meilleure que la mienne. Cela s'améliorera, Monsieur Ziegler, croyez-moi! Je précise qu'au moment de la demande du Comptoir Suisse, qui s'est exprimé auprès des autorités fédérales en mars 1989, la situation était, non pas favorable mais en passe de l'être. Vous me direz qu'en ce qui concerne certains pays on nourrit souvent l'espoir d'une amélioration. Mais incontestablement, en 1987, le gouvernement turc avait levé la loi martiale et reconnu les droits de requête individuelle devant la Commission des droits de l'homme. En 1988, la Turquie avait ratifié la Convention des Nations Unies contre la torture et la Convention européenne pour la prévention de la torture. Le Rapport final du 30 janvier 1987 sur le dialogue de la Commission européenne des droits de l'homme et le gouvernement turc avait attesté que des efforts étaient accomplis par les autorités de ce pays pour limiter l'usage de la torture et les excès de rigueur du système pénitencier. La situation était incontestablement plus riche d'espoir au moment de la décision qu'aujourd'hui. Ce n'est donc pas du tout une complicité de l'honorable équipe directoriale du Comptoir et du Conseil fédéral qui explique que le Département fédéral des affaires étrangères et le BAWÏ aient exprimé un avis positif pour cette présence au Comptoir. Quant à votre question complémentaire, je ne suis pas à même maintenant, dans l'état de ma documentation, ni de la confirmer ni de l'infirmer. Question 67: Longet. Nationale Minderheiten und Respektierung der Menschenrechte in Jugoslawien Minorités nationales et respect des droits de l'homme en Yougoslavie Selon des informations concordantes une vague de répression sans précédent frappe actuellement la majorité albanaise de la région yougoslave du Kossovo, qui souhaite pouvoir former sa propre république. Le Conseil fédéral est-il informé de cette situation, et est-il Wsposé à exiger des autorités yougoslaves le respect des droits de l'homme, de procédures régulières et des droits de toutes les minorités nationales? Réponse écrite du Conseil fédéral L'abolition progressive du statut d'autonomie accordé au Kosovo dans le cadre de la République de Serbie par la constitution de 1974 a causé une situation de troubles graves dans cette province et entraîné une détérioration significative de la situation des droits de l'homme, dont la principale victime est la population civile, à 90 pour cent d'origine albanaise. Fortement préoccupé par ces événements, le DFAE est intervenu, en août dernier, auprès du gouvernement yougoslave pour protester contre la politique de répression des autorités serbes et contre l'abolition des droits constitutionnels de la populatiqn d'origine albanaise, notamment le droit à l'information dans cette langue. Le DFAE a, en particulier, demandé que cessent les violences à rencontre de la population civile et que soit rétabli l'ordre constitutionnel. Le Conseil fédéral souhaite que les autorités yougoslaves et serbes entreprennent tous les efforts possibles pour que les droits de l'homme soient respectés au Kosovo et que soit trouvée une solution tenant compte des droits des personnes appartenant à la minorité d'origine albanaise de la République de Serbie. Consciente du fait que la solution des problèmes relatifs aux minorités nationales joue un rôle déterminant pour la paix et la sécurité en Europe centrale et orientale, la Suisse a proposé la tenue d'une réunion d'experts sur cette question au sein de la CSCE; cette réunion aurait pour mandat de trouver des solutions visant à une meilleure protection des droits des personnes appartenant à des minorités nationales, de leur identité et tenant compte de leurs intérêts particuliers. Frage 68: Spalti. Standort der Agentur zur Kontrolle des Verbots von chemischen Waffen Interdiction des armes chimiques. Siège de l'agence chargée du contrôle Die Niederlande haben sich im Zusammenhang mit der Uno-Abrüstungskonferenz in Genf offiziell als Standort für eine Agentur zur Kontrolle des Verbotes von chemischen Waffen beworben. Neben den Niederlanden haben auch Oesterreich und Belgien ihre Standortofferten für die C-Waffen-Agentur bereits offiziell vorgelegt. Hat die Schweiz in dieser Hinsicht besondere Initiativen ergriffen, um allenfalls dieser C-Waffen-Agentur als neutraler Staat beispielsweise in Spiez, in unserem C-Laboratorium, einen entsprechenden Standort anzubieten? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Verfügbarkeit der Schweiz als Gastland für internationale Konferenzen und Organisationen ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Aussenpolitik. Dieses allgemeine Prinzip behält auch im Zusammenhang mit der Schaffung einer internationalen Organisation zur Kontrolle des Verbots von C-Waffen in der Schweiz seine ganze Gültigkeit. Vor diesem Hintergrund hatte der schweizerische Vertreter am 3. August letzten Jahres vor der Abrüstungskonferenz erklärt, dassdie Schweiz bereit wäre, an die vorbereitende Kommission, deren Aufgabe es sein würde, die Anwendung der geplanten C-Waffen-Konvention sowie die Vernichtung der bestehenden C-Waffen-Bestände vorzubereiten, einen ausserordentlichen Beitrag zu leisten. Wegen der vorhandenen Infrastruktur könnte diese Kommission, die nach der Unterschrift der C-Waffen-Konvention während zwei Jahren tätig wäre, in Genf tagen. Beim gegenwärtigen Stand der Diskussionen über die Schaffung einer C-Waffen-Kontrollorganisation ist es nicht möglich, sich ein verlässliches Bild über den Umfang und die konkreten Bedürfnisse dieser Organisation zu machen. Die Schweiz sieht sich deshalb noch ausserstande, über ihre traditionelle Bereitschaft als Gastland hinauszugehen. Im weiteren wäre es im jetztigen Zeitpunkt den Interessen einer C-Waffen-Organisation nicht förderlich, bereits um den Standort zu wetteifern. Betreffend die Rolle des AC-Laboratoriums in Spiez im Bereich der chemischen Abrüstung hat der Bundesrat am 27. Juni 1990 entschieden, eine Inspektions- und Verifikationskapazität zu schaffen. Die Aufgabe dieser Stelle am AC-Labor wäre es, die schweizerische Beobachterdelegation an der Genfer Abrüstungskonferenz zu unterstützen sowie erste Vorbereitungsarbeiten zum Vollzug des künftigen C-Waffen-Abkommens in der Schweiz zu leisten. Ausserdem ist das AC-Laboratorium weiterhin bereit, wie schon in der Vergangenheit, im Rahmen der Vereinten Nationen zu internationalen Verifikations- und Inspektionsmissionen bei vermutetem Gebrauch von C-Waffen beizutragen. Frage 69: Fischer-Hägglingen. Baltische Staaten und KSZE Pays baltes et CSCE Die drei baltischen Staaten haben bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) das Gesuch auf Gewährung des Beobachterstatus gestellt. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne meines am 7. Juni 1990 überwiesenen Postulates über das Selbstbestimmungsrecht der -- 11 of 15 -I.Oktober 1990 N 1699 Fragestunde baltischen Staaten dieses Gesuch zu unterstützen und sich aktiv für die Gutheissung des Gesuches bei den KSZE-Mitgliedstaaten einzusetzen? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Schweiz bekennt sich uneingeschränkt zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist als Prinzip 7 in der Schlussakte von Helsinki verankert. Sie hat deshalb auch volles Verständnis für die Unabhängigkeitsbestrebungen der Balten, und sie begrüsst deren Gespräche mit den sowjetischen Zentralbehörden. Wir haben unsere Position verschiedentlich baltischen Repräsentanten gegenüber dargelegt, sowohl hier in Bern wie auch am Rande der KSZE. Vertreter der baltischen Staaten haben auf der «Konferenz über die menschliche Dimension» in Kopenhagen (Juni 1990) wie auch im Vorbereitungskomitee für den KSZE-Gipfel von Paris, welches derzeit in Wien tagt, den Beobachterstatus für die baltischen Staaten beantragt. Beide Male wurde ihnen vom Exekutivsekretär der Bescheid mitgeteilt, dass hierfür kein Konsens bestehe. Es ist eine Eigentümlichkeit der KSZE, dass alle Entscheide im Konsensverfahren verabschiedet werden. Sofern sich auch nur ein Land widersetzt, kommt kein positiver Entscheid zustande. Bei den baltischen Anträgen war der Widerstand eines bestimmten Landes von Anfang an bekannt. Deshalb kam es innerhalb der KSZE zu keiner Debatte über die baltischen Anträge. Nach Ansicht der Schweiz gibt es nur einen Weg, nämlich jenen des Gesprächs. Er wurde beschriften. Er muss weiterverfolgt werden. Nur auf diese Weise kann ein Umfeld geschaffen werden, welches den baltischen Staaten ermöglichen könnte, den Beobachterstatus innerhalb der KSZE zu erreichen. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft in diesem Sinne einsetzen. Frage 70: Bär. Menschenrechte in Honduras Violation des droits de l'homme au Honduras Der Regierungswechsel in Honduras hat keine Verbesserung der Menschenrechtssituation gebracht. Während der ersten sechs Monate unter Präsident Callejas ist sogar eine neue Welle der Repression gegen Arbeiter und Bauern, Gewerkschaftsführer, Studenten, Journalisten, Kirchenmitglieder usw. festzustellen. Wird die Schweiz, als eine der wichtigsten Partnerinnen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras, die honduranische Regierung mit Nachdruck auffordern, die Menschenrechte zu garantieren? Schriftliche Antwort des Bundesrates Die Menschenrechtssituation in Honduras ist seit langem problematisch und spiegelt das in jenem Land herrschende Klima der Gewalt wider. Die Verschlechterung des Lebensstandards als Folge des in diesem Jahr von Präsident Callejas eingeleiteten Strukturanpassungsprogramms liess die ohnehin schon hohe Verbrechensrate nochmals ansteigen. Morde und andere schwere Gewaltakte werden verübt, ohne dass sich politische Motive für solche Taten finden Hessen. Die gegenwärtige Regierung hat heftig auf die sozialen Spannungen der letzten Monate reagiert und versucht, entsprechende Forderungen zu unterbinden, indem sie mit dem Einsatz der Armee droht und die gewerkschaftliche Tätigkeit behindert. Das EDA ist letztmals im Jahre 1989 bei der honduranischen Regierung zur Frage der Menschenrechte in jenem Land vorstellig geworden. Es behält sich weitere Interventionen vor, sollte sich herausstellen, dass die Behörden in Honduras eine bewusste Repressionspolitik gegen die Bevölkerung betreiben. Honduras ist ein Schwerpunktland unserer Entwicklungszusammenarbeit. Es ist klar, dass die Achtung der zivilen und politischen Rechte in jenem Land eine unabdingbare Voraussetzung für einen längerfristigen Erfolg der dortigen Entwicklungsbestrebungen darstellt. Ein Grund mehr also für das EDA, bei der honduranischen Regierung erneut vorstellig zu werden, falls die Behörden die Menschenrechte in schwerer Weise missachten. Frage 71: Braunschweig. KSZE-Expertentreffen La Valletta Réunion d'experts CSCE de La Valette In welcher Weise wird der Bundesrat zur Errichtung einer Institution für die friedliche Streiterledigung - unter anderem durch Früherkennung von Konflikten -, zu Mitwirkungsrechten von Minderheiten innerhalb und ausserhalb der KSZE und zu ändern Problemen des Expertentreffens Stellung nehmen? Schriftliche Antwort des Bundesrates Ihre Frage betrifft zwei Themenbereiche. Beim einen geht es um die friedliche Beilegung von Streitfällen und beim anderen um die Frage der nationalen Minderheiten. Was die friedliche Streitbeilegung angeht, haben sich alle KSZE-Teilnehmerstaaten 1975 verpflichtet, keine Drohung oder Gewalt anzuwenden; dies bedeutet, dass im Falle eines Konfliktes zwischen zwei oder mehreren Staaten dieser nur durch friedliche Mittel beigelegt werden darf. Aus diesem Grund hat die Schweiz immer wieder vorgeschlagen, ein Verfahren auszuarbeiten, das der einen oder der anderen Partei die Möglichkeit gibt, sich einseitig an eine Drittpartei zu wenden, falls die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien scheitern. In den letzten paar Monaten haben einige Länder, die uns früher bei unseren Anliegen nicht unterstützt hatten, ebenfalls die Bedeutung der friedlichen Streitbeilegung im sich heute verändernden Europa unterstrichen. Das Treffen von Valletta im nächsten Januar wird daher unter günstigen Bedingungen stattfinden. Zu den nationalen Minderheiten: Die wiedergewonnene Freiheit in gewissen Teilen Europas hat bewirkt, dass die Probleme im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten erneut aufgeflammt sind. Die nationalen Minderheiten haben anerkannterweise zum Kulturgut zahlreicher europäischer Länder einen wichtigen Beitrag geleistet, sie können aber auch zu Spannungen führen und auf diese Weise ein Risiko für die Stabilität in Europa darstellen. Dies ist eine Lektion der Geschichte, die man nicht leugnen kann. Die Bedeutung dieser Probleme ruft dringlich nach einer vertieften Diskussion über den Schutz der nationalen Minderheiten und die Wahrung ihrer Identität sowie über die Verfestigung der Stabilität in Europa. Aus diesem Grund schlägt die Schweiz vor, zu diesem Thema im Mai oder Juni 1991 ein Treffen in unserem Land zu organisieren. Frage 72: Bär. »Erster Schritt zum Ausstieg» Premier pas vers l'abandon du nucléaire Im «Bundesbüchlein» an die Stimmberechtigten schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Moratoriums-initiative unter dem Titel «Erster Schritt zum Ausstieg»: «Die Moratoriums-initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie.» Bei der Behandlung der Volksinitiative im Nationalrat hat Bundesrat Ogi in gleicher Weise argumentiert (7. Februar 1990). Nach der Abstimmung, obwohl schwarz auf weiss nachzulesen, will der Bundesrat von dieser Aussage nichts mehr wissen. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Kehrtwendung vor den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern? Frage 73: Bodenmann. Gefälschtes Bundesbüchlein Explications de vote fallacieuses Bundesrat Ogi erklärte nach der Annahme der Moratoriumsinitiative, weder er noch der Bundesrat habe je behauptet, die Annahme dieser Initiative bedeute den Einstieg in den Ausstieg. In den mir zugesandten «Erläuterungen des Bundesrates» zur Volksabstimmung vom 23. September 1990 steht unter dem Titel «Erster Schritt zum Ausstieg» auf Seite 13 zu lesen: «Die Moratoriums-initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie. Das ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu verantworten...... Handelt es sich bei den mir zugestellten «Erläuterungen des Bundesrates» um eine sinnentstellende Fälschung?
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Heure des questions 1700 1er octobre 1990 Frage 74: Hubacher. Verständnisfrage zum Moratorium Moratoire nucléaire. Explications du Conseil fédéral Die Volksinitiative «Stopp dem Atomkraftwerkbau (Moratorium)» sei der «erste Schritt zum Ausstieg» bzw. sei der «Einstieg in den Ausstieg», erklärten Bundesrat bzw. EVED-Vorsteher Adolf Ogi immer und immer wieder vor der Abstimmung vom 23. September 1990. Nachdem diese Initiative von Volk und Ständen angenommen worden ist, wird diese Einschätzung und werden damit die eigenen Worte bestritten bzw. wird behauptet, man habe die Moratoriums-initiative nie als «Einstieg in den Ausstieg» bezeichnet. Meine Frage: Wo liegt der Irrtum, und wie soll die Zusicherung des Bundesrates, die er in den «Erläuterungen» vor der Volksabstimmung vom 23. September 1990 allen Stimmberechtigten schriftlich abgegeben hat, nämlich, die Moratoriums-initiative sei ein «erster Schritt zum Ausstieg», eingelöst werden? Schriftliche Antwort des Bundesrates Es ist unbestritten, dass sowohl Gegner als auch Anhänger der Moratoriums-initiative diese im Vorfeld der Volksabstimmung vom 23. September 1990 als ersten Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie angesehen haben. Die Interpretation einer Abstimmung kann aber erst aufgrund der Resultate erfolgen, nachdem der Souverän entschieden hat. Diese Interpretation ist für den Bundesrat eindeutig: Die Ausstiegs-initiative ist abgelehnt worden. Gleichzeitig sind der Energieartikel und damit die Offenhaltung der «Option Kernenergie» mit überwältigender Mehrheit auch angenommen worden. Bei dieser Ausgangslage darf für den Bundesrat die Annahme der Moratoriums-initiative nicht als Einstieg in den Ausstieg interpretiert werden. Dies wollte ich vor der Presse zum Audruck bringen. Ich bedaure, dies nicht mit der nötigen Klarheit getan zu haben. Frage 75: Schule. Energiegesetz. Zeitplan Loi sur l'énergie. Procédure de consultation et publication du message Bundesrat Adolf Ogi hat am Abstimmungssonntag im Fernsehen erklärt, dass das Energiegesetz departementsintern vorbereitet sei und dass die Botschaft nach der Vemehmlassung Anfang 1992 vorgelegt werde. Ist der Bundesrat bereit, dem offensichtlichen Willen des Schweizervolkes zum Energiesparen dadurch Rechnung zu tragen, dass dieser Zeitplan nochmals überprüft wird mit dem Ziel, das Vernehmlassungsverfahren noch 1990 durchzuführen und die Botschaft spätestens vor der Sommersession 1991 vorzulegen? Schriftliche Antwort des Bundesrates Der Bundesrat wird dem offensichtlichen Willen des Schweizervolkes zum Energiesparen Rechnung tragen. Ende 1988 unterbreitete er Ihnen die Botschaft zum Energienutzungsbeschluss. Der Ball liegt also seit fast zwei Jahren beim Parlament. Es ist dem Bundesrat ein vordringliches Anliegen, dass mit dem Energienutzungsbeschluss in einer ersten Phase so rasch wie möglich energiepolitische Massnahmen eingeführt werden können. Er hofft, dass der Ständerat bereits in der Dezembersession 1990 über das Geschäft beraten wird. Verwaltungsintern werden die Arbeiten am Energiegesetz so weit vorangetrieben, dass es im Verlaufe des nächsten Jahres in die Vemehmlassung geschickt werden kann. Unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsdauer und der Auswertung der Vemehmlassung ist es unmöglich, dem Parlament die Botschaft zum Energiegesetz vor 1992 vorzulegen. Im übrigen wird der Bundesrat seine Anstrengungen zur rationellen Energieverwendung und Förderung alternativer Energien verstärken, ein Konzept erarbeiten mit dem Ziel, kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen zu ergreifen. Frage 76: Maeder. Bundesamt für Energiewirtschaft und Abstimmung vom 23. September 1990 Office fédéral de l'énergie et votation populaire du 23 septembre 1990 Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat kurz vor der Volksabstimmung vom 23. September 1990 Propagandamaterial des atomfreundlichen Energieforums Schweiz verschickt, in welchem die vom Bundesrat veranlasste Eges-Studie als «unseriös» beschimpft wurde. Der Begleitbrief war von Hans-Luzius Schmid, dem Vizedirektor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, unterzeichnet. Schmid war selbst Vorsitzender jener Expertengruppe, deren Ergebnisse nun in seiner Aussendung als «unseriös» bezeichnet werden. Hält der Bundesrat das Gebaren des Bundesamtes für seriös? Schriftliche Antwort des Bundesrates Am 11. Juli 1990 hat Dr. Hans-Luzius Schmid, Vizedirektor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, den Energiedirektoren der Kantone und den kantonalen Energiefachstellen Unterlagen für die Volksabstimmung vom 23. September 1990 zukommen lassen. Damit wurde dem Wunsch der Konferenz kantonaler Energiedirektoren entsprochen, energiepolitische Unterlagen im Hinblick auf die Abstimmung zu erhalten. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass in diesen Unterlagen der Eges-Bericht als unseriös bezeichnet wird. Im Gegenteil findet sich darin die zusammenfassende Wertung: «Der Eges-Bericht bildet eine gute Grundlage, auf der sich eine vernünftige Energiepolitikaufbauen lässt.» Es ist zweifellos zulässig und kann nicht als unseriös bezeichnet werden, wenn das Bundesamt für Energiewirtschaft seinen fachtechnischen Partnern in den Kantonen Unterlagen zur Meinungsfindung zustellt. Diese Adressaten sind bestens in der Lage, das ihnen überwiesene Material auch politisch zu werten. Frage 77: Reimann Maximilian. SBB: Verdrängung standortgebundener Gewerbebetriebe durch neue Transitkorridore Trafic de ferroutage en transit. Mesures prises au détriment d'entreprises régionales Die von den SBB eingeleiteten Rationalisierungsbemühungen und Leistungssteigerungen zugunsten des zunehmenden europäischen Transitverkehrs sind zu begrüssen. Sie sollten aber nicht regionale gewerbliche Betriebe, die für ihre Tätigkeit auf SBB-Areal angewiesen sind, unnötigerweise in ihrer Existenz gefährden. In Hornussen/AG muss ein im Entsorgungswesen tätiger Betrieb dem neuen Huckepack-Korridor weichen, unter vertragswidriger vorzeitiger Kündigung durch die SBB. Ist der Bundesrat bereit, die SBB anzuweisen, in diesem Fall, aber auch generell, zu allseits erträglichen Lösungen Hand zu bieten? Schriftliche Antwort des Bundesrates Bekanntlich hat der Bundesrat die SBB beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Huckepack-Korridors am Gotthard zu erhöhen. Die notwendigen baulichen Massnahmen bedingen in verschiedenen Stationen Anpassungen, die auch Lagerplätze und Anschlussgeleise betreffen können. In dem vom Fragesteller erwähnten Fall haben die SBB einem Kunden mitgeteilt, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung erwogen werden muss. Die SBB teilten dem Kunden aber gleichzeitig auch mit, dass sie bereit seien, zusammen mit ihm eine akzeptable Alternativlösung zu suchen. Aufgrund dieser Sachlage kann nicht von einer vertragswidrigen Kündigung und damit von einer Gefährdung der Existenz eines Gewerbebetriebes gesprochen werden. Der Bundesrat sieht sich deshalb nicht veranlasst, im vorliegenden Falle bei den SBB zu intervenieren.
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I.Oktober 1990 N 1701 Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft Frage 78: Leutenegger Oberholzer. Erster Schritt zum Ausstieg Premier pas vers l'abandon du nucléaire In den Abstimmungsunterlagen hielt der Bundesrat fest: «Die Moratoriums-initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie.» Die Stimmenden haben nun Ja gesagt zum ersten Schritt zum Ausstieg. Welche Schritte unternimmt nun der Bundesrat, um diesen Ausstieg einzuleiten und damit dem Volksentscheid nachzuleben? Schriftliche Antwort des Bundesrates Wie bereits in der Antwort auf die Fragen der Nationalräte Bodenmann, Bär und Hubacher erläutert, hat das Volk nicht Ja gesagt zum Ausstieg aus der Atomenergie. Deshalb sind keine Schritte zu unternehmen, um diesen Ausstieg einzuleiten. Um dem Moratorium gerecht zu werden, müssen aber alle Möglichkeiten neuer Energiegewinnung, gerade im Bereich der Alternativenergie, ausgelotet werden. Ebenso müssen aufgrund des Energieartikels und des Energienutzungsbeschlusses die Kompetenzen für eine forcierte Energiesparpolitik ausgeschöpft werden. Erst wenn diese Anstrengungen Früchte tragen, das heisst, erst wenn wir wissen, wie wir den Strom aus den Kernkraftwerken ersetzen können, können wir aussteigen aus der Atomenergie. Frage 79: Ammann. Kürzung der Abgeltungen an die SBB Prestations d'intérêt public. Indemnisation des CFF Kürzlich wurde bekannt, dass der Bund beabsichtigt, die Abgeltungen an die SBB ab 1991 massiv (um 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr) zu kürzen. SBB-Sprecher erklärten, die Bundesbahnen sähen sich deshalb über die schon bisher geplanten Massnahmen hinaus (Umwandlung von Stationen in unbediente Haltestellen, Umstellung von Regionalverkehr auf die Strasse sowie Tariferhöhungen) zu verschiedenen zusätzlichen Sparmassnahmen veranlasst.
1. Sind diese Meldungen zutreffend, und wenn ja, welche Strecken, Stationen und Tarife sind von den zusätzlichen Massnahmen betroffen?
2. Wie beurteilt der Bundesrat diese allein finanzpolitisch motivierten Sparübungen im Lichte einer kohärenten Politik in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Luftreinhaltung und Versorgungssicherheit (Erdöl, Golfkrise)? Schriftliche Antwort des Bundesrates
1. Diese Meldung ist nur halb zutreffend. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Abgeltungen in einem beträchtlichen Ausmass: die Abgeltung für den regionalen Personenverkehr um
50 auf 500 Millionen, die Abgeltung für den Huckepackverkehr von 42 auf 50 Millionen Franken. Diese grossen Erhöhungen entsprechen allerdings nicht den Vorstellungen der SBB, die insgesamtfür 1991 noch 32 Millionen Franken mehrforderten. Der Bundesrat ist der Ansicht, diese Differenz sei mit der konsequenten Umsetzung des von ihm verlangten und vom Parlament zur Kenntnis genommenen Massnahmenpaketes umsetzbar. Darum sind von der Massnahme vorerst nur jene Stationen betroffen, die im Konzept «Bedienung der Fläche» aufgeführt sind, und jene Linien, deren Umstellung von Bahn auf Bus im Massnahmenpaket genannt wurden. Die Abgeltung für die Tariferleichterung wurde ebenfalls gekürzt, da eine externe Studie auf eine geringere Entschädigungsberechtigung hindeutet. Darum kann davon nicht einfach abgeleitet werden, die Tariferhöhung gehe auf diese Kürzung zurück. Sie entspricht vielmehr den tatsächlichen Bedürfnissen.
2. Die Massnahmen zielen allein darauf ab, einen guten öffentlichen Verkehr zu einem für alle akzeptablen Preis anzubieten. Namentlich die Optimierung im Regionalverkehr zielt darauf ab, ein besseres Verkehrsangebot billiger zu erstellen. Das ist bei der Umstellung von Bahn auf Bus weit öfter der Fall, als es dies meist aus emotionalen Gründen gemeinhin gesehen werden will. Wir zitieren ein erfolgreiches Beispiel: Die Umstellung Frutigen-Kandersteg verdoppelte das Fahrgastaufkommen. Das spricht für sich. #ST# 90.674 Dringliche Interpellation Jung Gatt-Verhandlungen und Landwirtschaft Interpellation urgente Jung Négociations du GATT et politique agricole Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990
1. Was gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhandlungen zu unternehmen, um der Schweiz eine eigenständige und unabhängige Landwirtschaftspolitik gemäss den vier Oberzielen des 6. Landwirtschaftsberichtes zu garantieren?
2. Das Sonderstatut im Rahmen des Gatt bildet die völkerrechtliche Grundlage des Schweizerischen Aussenhandelsinstrumentariums. Der Bundesrat hat festgehalten, dass auf das Sonderstatut, ohne dass im Gatt gleichwertige Regeln verankert werden, nicht verzichtet wird. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussicht auf ein günstiges Ergebnis im Bereich der Regelverhandlungen und auf die diesbezügliche Stellung des Sonderstatutes?
3. Im Gatt wird zurzeit ein dreifacher Ansatz zum Abbau des Schutzes und der Stützung der Landwirtschaft in Betracht gezogen, der für alle Länder verbindlich sein soll. Wird der Bundesrat in diese Verhandlungen eintreten, und wie gedenkt er den Schutz der schweizerischen Landwirtschaft sicherzustellen?
4. Wie gedenkt der Bundesrat den heutigen Selbstversorgungsgrad zu halten, falls an der Grenze auf mengenmässige Einfuhrbeschränkungen verzichtet und die verschiedensten, heute sehr vorteilhaften Abschöpfungssysteme in Zölle, die über kurz oder lang abgebaut werden müssen, umgewandelt würden?
5. Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen durch Auflagen im Gesetzgebungsbereich (Tierschutz, Umweltschutz, Kontingentierungen, Höchstbestandesgrenze usw.) verzerrte und nicht vergleichbar hohe Produktionskosten. Wie gedenkt der Bundesrat in den Gatt-Verhandlungen diesen Konflikt zu lösen, und wie gedenkt er solche Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren und auszuschliessen?
6. Falls der Handel mit Agrarerzeugnissen liberaler gestaltet wird, ist die Gefahr sehr gross, dass sich diejenigen Produkte durchsetzen, die die geringsten ökologischen Auflagen erfüllen mussten. Eine Verlagerung in Länder, die in bezug auf Umweltfragen weniger sensibilisiert sind, verbunden mit einem weltweiten Oekodumping, wäre die Folge. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Anliegen der Oekologie in den Verhandlungen des Gatt ihren Niederschlag finden?
7. Wie gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhandlungen die Multifunktionalität der schweizerischen Landwirtschaft zu erhalten und auch abzugelten? Texfe de l'interpellation du 17 septembre 1990
1. Que pense entreprendre le Conseil fédéral dans le cadre des négociations du GATT pour garantir à la Suisse une politique d'autonomie et d'indépendance agricole, conformément aux quatre objectifs primordiaux énoncés dans le sixième Rapport sur l'agriculture?
2. Le statut particulier dont jouit la Suisse au sein du GATT constitue l'assise de droit public international des instruments de la politique économique étrangère de la Suisse. Le Conseil fédéral a stipulé qu'il ne saurait renoncer à ce statut sans obtenir des règles équivalentes en échange. Comment ce même Conseil fédéral juge-t-il les chances d'arriver ici à un résultat appréciable par des négociations?
3. Le GATT envisage à l'heure actuelle trois mesures contraignantes pour tous les pays en vue de restreindre la protection et le soutien accordés aux agricultures nationales. Le Conseil fédéral entrera-t-il en matière dans ces discussions et comment pense-t-il assurer la protection de l'agriculture suisse?
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Fragestunde Heure des questions In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.10.1990 - 14:30 Date Data Seite 1688-1701 Page Pagina Ref. No 20 019 001 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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