Lexipedia

Entscheid

I_926/2005

I 926/05 12.01.2006

12. Januar 2006Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

"In Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 7. März 2005 aufgehoben und es wird die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit sie, nach erfolgter Abklärung im Sinne der Erwägungen, über die Beschwerde neu entscheide."

3.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

4.

Dieses Urteil wird dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, dem Rechtsdienst für Behinderte, der IV-Stelle Bern und dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt.

Luzern, 12. Januar 2006

Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts

Die Präsidentin der II. Kammer: Die Gerichtsschreiberin: