Lexipedia

Entscheid

Montag--2--M-rz-1998

Verwaltungsbehörden 02.03.1998 Montag, 2. März 1998

2. März 1998Deutsch4 min

Source admin.ch

Erwägungen

14.30

h Vorsitz – Présidence: Leuenberger Ernst (S, SO)/Heberlein Trix (R, ZH) ___________________________________________________________ 97.017 Bundesgesetz über die Archivierung Loi fédérale sur l’archivage Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. Februar 1997 (BBl 1997 II 941) Message et projet de loi du 26 février 1997 (FF 1997 II 829) Beschluss des Ständerates vom 24. September 1997 Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1997 Kategorie III, Art. 68 GRN – Catégorie III, art. 68 RCN ___________________________________________________________ Eintretensdebatte – Débat d’entrée en matière Vollmer Peter (S, BE), Berichterstatter: Mit dem heute zur Debatte stehenden Archivierungsgesetz schaffen wir eine ganz wichtige Gesetzesgrundlage für einen Verwaltungsbereich, der bisher ausschliesslich durch Verordnungen und Weisungen geregelt wurde. Es ist erstaunlich, dass das bis heute ohne ausdrückliche Gesetzesgrundlage geschehen konnte, wenn man weiss, dass die Archivierung immer schon von grosser – auch politischer – Bedeutung war. Bereits als unser Bundesstaat gegründet wurde – dessen hundertfünfzigsten Geburtstag wir in diesem Jahr feiern –, wurde das Eidgenössische Archiv der Helvetischen Republik übernommen und in die Verwaltung integriert. Heute kommt, wie selten zuvor, der Archivierung eine besonders grosse politische Bedeutung zu. Es wurde denn auch in der Kommission die Befürchtung geäussert, dass wir wegen der gleichzeitig laufenden Debatten über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg – bei denen es ja weitgehend darum geht, die heutige Rolle der Schweiz aufgrund vorhandener Archivunterlagen neu zu beurteilen, zu gewichten und politische Schlüsse daraus zu ziehen – mit diesem Gesetz politisch vielleicht in eine Schieflage geraten. Die Beratungen haben aber gezeigt, dass es, im Gegenteil, eine Chance ist, wenn wir gerade heute – zu einem Zeitpunkt, wo wir sensibilisiert sein müssten wie selten zuvor, wenn es um Fragen der Archivierung geht, wenn es um Fragen der Sperrfristen geht, wenn es um Fragen der Einsichtsrechte geht – das nötige politische Fingerspitzengefühl haben und wissen, dass wir hier in einer wichtigen Angelegenheit beraten. Die öffentlichen Archive erfüllen ja ein wesentliches Anliegen jedes demokratischen Staatswesens, indem sie das staatliche Handeln überhaupt überprüfbar machen, indem sie es dokumentieren. Archive sind das kollektive Gedächtnis unseres Staates. Sie haben aber auch eine wichtige Infrastrukturfunktion für die Bürgerinnen und Bürger, für die Forscherinnen und Forscher von vergangenen staatlichen und gesellschaftlichen Vorgängen. Nur dank den Archiven ist es möglich, heute über die Rolle des Staates im Zweiten Weltkrieg verlässliche Unterlagen zu haben und verlässliche Studien zu erarbeiten. Es ist, glaube ich, deshalb wichtig, dass wir mit diesem Gesetz heute auch einen möglichst offenen Zugang zu den Informationen, zu den Archiven, gesetzlich sichern. Niklaus Meienberg, der verstorbene streitbare Schriftsteller hat einmal treffend formuliert, dass man die Geschichte auch fälschen kann, indem man die Quellen verstopft. Genau das soll mit diesem Archivierungsgesetz verhindert werden. Wir möchten Quellen nicht verstopfen, sondern zugänglich machen, damit wir aus ihrer Kenntnis auch unser Geschichtsbild und unsere Gegenwartspolitik gestalten können. Das einstimmig beschlossene Eintreten in der Kommission sowie die einstimmige Annahme des Entwurfes in der Gesamtabstimmung zeigen, dass das neue Archivierungsgesetz solide konzipiert ist und als gutes Gesetz beurteilt werden kann. Dafür gebührt allen Beteiligten, allen vorab Frau Bundesrätin Dreifuss, Herrn Direktor Graf vom Schweizerischen Bundesarchiv und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein grosser Dank. Die Beratung, wie wir sie heute aufnehmen, wird aber auch zeigen, dass wir uns mit diesem Gesetz im Detail an Schnittstellen befinden, welche gesellschaftspolitische Differenzen bezüglich Öffentlichkeitsprinzip, Quellenschutz und Geschichtsbewusstsein widerspiegeln. Die Kommission hat die Vorberatung des Gesetzes auch zum Anlass genommen, persönlich in die Tätigkeit des Schweizerischen Bundesarchivs Einblick zu nehmen. Das war nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil man sich absolut bewusst sein muss, dass die zentrale Frage, was eigentlich in unserem Bundesarchiv aufbewahrt wird, was überhaupt als archivwürdig bezeichnet wird, sich nur sehr 1998 Frühjahrssession – 12. Tagung der 45. Amtsdauer Session de printemps – 12 e session de la 45 e législature -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Titelblatt Frontispice Frontispizio In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1998 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 00 Séance Seduta Geschäftsnummer --Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1998 Date Data Seite 227-227 Page Pagina Ref. No 20 043 554 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 2 of 2 --