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Prüfung der Kapitalkosten IBC Energie Wasser Chur für die Tarifjahre 2009-2011
7. Mai 2014Deutsch10 min
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Präsident Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Effingerstrasse 39, 3003 Bern Tel. +41 31 322 58 33, Fax +41 31 322 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch COO.2207.105.3.141899 CH-3003 Bern, ElCom Einschreiben IBC Energ...
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Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Präsident Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Effingerstrasse 39, 3003 Bern Tel. +41 31 322 58 33, Fax +41 31 322 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch COO.2207.105.3.141899 CH-3003 Bern, ElCom Einschreiben IBC Energie Wasser Chur Herr Martin Derungs Herr Johnny Kneubühler Felsenaustrasse 29 Postfach 7004 Chur Referenz: 211-00027 (alt: 957-11-045) Unser Zeichen: koj/spa/wyb Bern, 14. Mai 2014 211-00027 (alt: 957-11-045): Überprüfung der Netznutzungs- und Energietarife IBC Energie Wasser Chur 2009 bis 2011 Abschlussschreiben Sehr geehrter Herr Derungs Sehr geehrter Herr Kneubühler Mit Brief vom 8. April 2011 (act. 5) hat das Fachsekretariat der ElCom (FS ElCom) in oben genannter Angelegenheit ein Verfahren eröffnet. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 (act. 39) hat das Fachsekretariat der ElCom die Prüfung der Betriebs- und Energiekosten abgeschlossen. Das Fachsekretariat der ElCom hat anschliessend die Kapitalkosten der Jahre 2009 bis 2011 geprüft und für dieses Verfahren unter Einbezug der bisherigen Erkenntnisse das vorliegende Abschlussschreiben verfasst. Falls die IBC Chur den Abschluss dieses Verfahrens mittels Verfügung beantragen sollte, wird die ElCom in dieser Angelegenheit mittels Verfügung entscheiden (vgl. hinten Abschnitt E). A. Allgemeines
Erwägungen
1.
Prüfungsgegenstand Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden die Kapitalkosten der IBC Chur der Jahre 2009 bis 2011. Die Prüfung findet auf Basis der Ist-Kosten der entsprechenden Tarifjahre statt.
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141
2.
Rechtliches Die ElCom stützt sich bei ihrer Prüfung auf das Bundesgesetz über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) und auf die Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; 734.71). Insbesondere von Belang sind die Artikel 14 und 15 StromVG sowie die Artikel 4, 7, 12, 13 und 19 StromVV. Die ElCom hat sich bei der Prüfung der Tarife, unter Beachtung der Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit, auf mehrere Schwerpunkte konzentriert und nicht sämtliche Bereiche vertieft untersucht. Die Prüfung wurde sowohl vor Ort, als auch in Form einer Sichtprüfung der eingereichten Dokumente und Informationen vorgenommen. Es wurden vorwiegend qualitative Untersuchungen und Plausibilitätsrechnungen durchgeführt, mit dem Ziel, die Übereinstimmung der Tarife mit den rechtlichen Vorgaben festzustellen. Wurde ein Bereich nicht im Detail geprüft, darf daraus nicht geschlossen werden, die Berechnungsmethode im Einzelnen und die daraus resultierenden Werte würden von der ElCom auch bei einer zukünftigen vertieften Prüfung akzeptiert. Eine spätere Prüfung der in diesem Verfahren nicht untersuchten Gegenstände bleibt vorbehalten. B. Netzkosten Gemäss Artikel 14 Absatz 1 StromVG darf das Entgelt für die Netznutzung die anrechenbaren Kosten sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen nicht übersteigen. Als anrechenbare Kosten gelten die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes. Sie beinhalten einen angemessenen Betriebsgewinn (Art. 15 Abs. 1 StromVG).
1.
Kapitalkosten
1.1
Rechtliche Grundlagen Die Kapitalkosten müssen gemäss Artikel 15 Absatz 3 StromVG auf der Basis der ursprünglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellkosten der bestehenden Anlagen ermittelt werden. Als Kapitalkosten sind höchstens die kalkulatorischen Abschreibungen sowie die kalkulatorischen Zinsen auf den für den Betrieb der Netze notwendigen Vermögenswerten anrechenbar.
1.2
Eingereichte Daten Die IBC Chur reichten am 13. Juli 2013 (act. 31) und am 4. April 2014 (act. 43) die Anlagenübersicht sowie die Berechnung der Zinsen für das Nettoumlaufvermögen ein. Zur Verifikation der der Neubewertung zugrunde liegenden Daten reichten die IBC Chur am 10. April 2014 (act. 44) die Details zum Anlagetyp „Verteilkabinen“ ein. Am 27. April und am 7. Mai 2014 (act. 45, 46) reichte sie die Anlagenwerte inklusive der Abgänge ein, auf welche sich die abschliessende Berechnung der Kapitalkosten stützt.
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1.3
Ergebnis der Prüfung
1.3.1
Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen auf dem Anlagevermögen Die seitens IBC Chur eingereichten Daten der Anschaffungs- und Herstellkosten wurden kontrolliert und wiesen keinen Korrekturbedarf auf. Sie belaufen sich in den drei Jahren der Tarifprüfung auf folgende Werte:
1.3.2
Kalkulatorische Zinsen auf dem betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögen Das betriebsnotwendige Nettoumlaufvermögen wird aus der Summe der Betriebs- und Kapitalkosten und Vorliegerkosten und Vorräten ermittelt. Da die IBC Chur alle 1.8 Monate Rechnung stellen, müssen sie liquide Mittel nicht für das ganze Jahr, sondern lediglich für diese 1.8 Monate bereit halten. Damit ist das notwendige Kapital durch 6.67 (12 Monate dividiert durch 1.8 Monate, hier gerundet) zu dividieren. Dieses wird mit dem WACC-Zinssatz der betreffenden Jahre (vgl. Weisungen 2/2008, 3/2009 und 2/2010 der ElCom) verzinst (für die Berechnung der Zinsen des NUV ist auf die Verfügungen der ElCom vom 6. März 2009 im Verfahren 952-08-005, S. 39 ff., vom 4. März 2010 im Verfahren 952-09-131, Rz. 197 ff. sowie vom 11. November 2010 im Verfahren 952-10-017, Rz. 129 ff. betreffend Kosten und Tarife 2010 für die Netznutzung Netzebene 1 und Systemdienstleistungen zu verweisen, abrufbar unter www.elcom.admin.ch > Dokumentation > Verfügungen). Die IBC Chur machen Zinsen für das betriebsnotwendige Nettoumlaufvermögen in der Höhe von CHF […] (2009), CHF […] (2010) und CHF […] (2011) geltend (act. 43). Sie stützen sich bei dieser Berechnung auf die Ist-Umsätze der entsprechenden Jahre. Die ElCom stützt sich bei ihrer Berechnung auf die anrechenbaren Kosten. Für die drei Jahre der Tarifprüfung sind jeweils folgende anrechenbaren Kosten im Netz massgebend: Kapitalkosten Verteilnetz IBC An ElCom versendet am: 07.05.2014 Tarifjahr 2009 AHK aktueller Restwert kalk. Zinsen kalk. Abschreibungen Kapitalkosten Basis 31.12.2009 Anlagewerte […] […] […] […] […] Vermögenswerte, deren Restwerte auf Wiederbeschaffungspreisen basieren […] […] […] […] […] Anlagen im Bau […] […] […] […] […] Zwischentotal [CHF] […] […] […] […] […] Tarifjahr 2010 AHK aktueller Restwert kalk. Zinsen kalk. Abschreibungen Kapitalkosten Basis 31.12.2010 Anlagewerte […] […] […] […] […] Vermögenswerte, deren Restwerte auf Wiederbeschaffungspreisen basieren […] […] […] […] […] Anlagen im Bau […] […] […] […] […] Zwischentotal [CHF] […] […] […] […] […] Tarifjahr 2011 AHK aktueller Restwert kalk. Zinsen kalk. Abschreibungen Kapitalkosten Basis 31.12.2011 Anlagewerte […] […] […] […] […] Vermögenswerte, deren Restwerte auf Wiederbeschaffungspreisen basieren […] […] […] […] […] Anlagen im Bau […] […] […] […] […] Zwischentotal [CHF] […] […] […] […] […]
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141 Die seitens ElCom verwendeten Angaben betreffend der Vorräte basieren auf den Angaben der entsprechenden Geschäftsberichte und wurden proportional zu den jeweiligen Anlagevermögen der übrigen Geschäftsfelder der IBC Chur (Erdgas und Wasser) bestimmt. Daraus ergeben sich für die in der Tarifprüfung untersuchten Jahre folgende anrechenbare Kosten für die Zinsen des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens: Tarifjahr 2009 [CHF] Basis 31.12.2009 Betriebskosten […] Kapitalkosten […] Netzkosten Vorlieger +SDL […] Vorräte […] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […] Tarifjahr 2010 [CHF] Basis 31.12.2010 Betriebskosten […] Kapitalkosten […] Netzkosten Vorlieger +SDL […] Vorräte […] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […] Tarifjahr 2011 [CHF] Basis 31.12.2011 Betriebskosten […] Kapitalkosten […] Netzkosten Vorlieger +SDL […] Vorräte […] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […]
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141 Über alle drei Jahre der Tarifprüfung betrachtet, fällt das Ergebnis der ElCom höher aus als die mit Schreiben vom 4. April 2014 geltend gemachten Frankenbeträge (act. 43). Die Differenz zugunsten der IBC Chur beträgt CHF […].
1.4
Zusammenfassung anrechenbare Kapitalkosten Aufgrund der obigen Ausführungen ergeben sich für die geprüften Tarifjahre folgende anrechenbaren Kapitalkosten. - Für das Tarifjahr 2009: CHF […] (Zinsen und Abschreibungen auf das Anlagevermögen CHF […]; Zinsen NUV CHF […]) - Für das Tarifjahr 2010: CHF […] (Zinsen und Abschreibungen auf das Anlagevermögen CHF […]; Zinsen NUV CHF […]) - Für das Tarifjahr 2011: CHF […] (Zinsen und Abschreibungen auf das Anlagevermögen CHF […]; Zinsen NUV CHF […]). Nettoumlaufvermögen T2009 [CHF] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […] Periodizität der Rechnungen 1.8 Divisior 6.67 betriebsnotwendiges NUV […] Zinssatz 4.55% Total kalk. Zinskosten NUV […] Nettoumlaufvermögen T2010 [CHF] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […] Periodizität der Rechnungen 1.8 Divisior 6.67 betriebsnotwendiges NUV […] Zinssatz 4.55% Total kalk. Zinskosten NUV […] Nettoumlaufvermögen T2011 [CHF] anrechenbare Kosten Netz (exkl. ZNUV) […] Periodizität der Rechnungen 1.8 Divisior 6.67 betriebsnotwendiges NUV […] Zinssatz 4.25% Total kalk. Zinskosten NUV […]
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141 C. Deckungsdifferenzen Ungerechtfertigte Gewinne aus überhöhten Netznutzungs- bzw. Elektrizitätstarifen sind durch Senkung der Netznutzungs- bzw. Elektrizitätstarife zu kompensieren (Art. 19 Abs. 2 StromVV). Analog dazu können auch Unterdeckungen in den Folgejahren kompensiert werden. Die ElCom hat diese Vorgaben in einer Weisung konkretisiert (Weisung 1/2012 vom 19. Januar 2012 betreffend Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren, abrufbar unter www.elcom.admin.ch Dokumentation Weisungen Weisungen 2012). Die IBC Chur haben das Fachsekretariat der ElCom über die Entwicklung der Deckungsdifferenzen Netz und Energie zu informieren bis die aus diesem Verfahren resultierenden Überdeckungen abgebaut sind. Das Fachsekretariat der ElCom unterstützt die IBC Chur bei der Ermittlung der Deckungsdifferenzen bei Bedarf. D. Gebühren Die Kosten der EICom werden durch Verwaltungsgebühren getragen (Art. 21 Abs. 5 StromVG, Art. 13a der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich vom 22. November 2006 [GebV-En; SR 730.05]). Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet und betragen je nach Funktionsstufe des ausführenden Personals CHF 75 bis 250 pro Stunde (Art. 3 GebV-En). Die Gebühr hat zu bezahlen, wer eine Verfügung veranlasst hat (Art. 1 Abs. 3 GebV-En i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 [AllgGebV; SR 172.041.1]). In Bezug auf die anrechenbaren Kapitalkosten der Tarifjahre 2009–2011 wird den Anträgen der IBC Chur entsprochen. Die IBC Chur machten diesbezüglich während des gesamten Verfahrens nie höhere anrechenbare Kosten geltend als die mit vorliegendem Beschluss festgelegten Frankenbeträge. Zudem wird das anrechenbare NUV zugunsten der IBC Chur um CHF […] erhöht. Aufgrund dieses Ergebnisses wird für diesen Verfahrensteil keine Gebühr erhoben. Die Gebühren für die Prüfung der Betriebs- und Energiekosten, ausmachend CHF […], wurden den IBC Chur mit Abschlussschreiben vom 16. Dezember 2013 auferlegt.
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141 E. Beschluss Aufgrund der Prüfung der eingereichten Unterlagen beschliesst die ElCom:
1.
Die anrechenbaren Kapitalkosten zur Bestimmung des Netznutzungstarifs betragen im Tarifjahr 2009 CHF […], im Tarifjahr 2010 CHF […] und im Tarifjahr 2011 CHF […] (Ziff. 1.4).
2.
Die IBC Chur haben im Rahmen einer Nachkalkulation basierend auf den IST-Kosten und -Erlösen für die Jahre 2009–2011 sowie unter Berücksichtigung der dargestellten Korrekturen und Anpassungen der ElCom die Deckungsdifferenzen für das Netz gemäss Artikel 19 Absatz 2 StromVV sowie gemäss Weisung 1/2012 der ElCom zu berechnen, der ElCom innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des vorliegenden Schreibens einzureichen und in die künftigen Tarife einzurechnen.
3.
Die IBC Chur haben das Fachsekretariat der ElCom über die Entwicklung der Deckungsdifferenzen Netz und Energie zu informieren bis die aus diesem Verfahren resultierenden Überdeckungen abgebaut sind.
4.
Für diesen Verfahrensteil wird keine Gebühr erhoben.
5.
Das Verfahren 211-00027 (alt: 957-11-045) wird hiermit abgeschlossen. Die IBC Chur können in dieser Angelegenheit eine beschwerdefähige Verfügung beantragen. Gegen eine derartige Verfügung der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Ein Gesuch um Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens zu stellen. Falls nicht innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung dieses Schreibens der Erlass einer Verfügung beantragt wird, kommen dem vorliegenden Schreiben die verbindlichen Rechtswirkungen einer Verfügung zu. Falls kein Erlass einer formellen Verfügung verlangt wird, ist nach Ablauf der erwähnten Frist von 30 Tagen das vorliegende Schreiben somit als rechtskräftige Verfügung anzusehen. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (vgl. Art. 22a VwVG). Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK Referenz/Aktenzeichen: 957-08-141 Bei dieser Gelegenheit möchten wir Ihnen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit danken. Freundliche Grüsse Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom Carlo Schmid-Sutter Renato Tami Präsident Geschäftsführer ElCom Beilage: Aktenverzeichnis Kopie an: Preisüberwachung, Effingerstrasse 27, 3003 Bern -- 8 of 8 --