RRB Nr. 1001/2011
Universitätsspital, Nordtrakt 1, Geschoss E, Entflechtung, gebundene Ausgabe
24. August 2011Deutsch5 min
Source zh.ch
Universitätsspital, Nordtrakt 1, Geschoss E, Entflechtung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. August 2011
1001. Universitätsspital (Nordtrakt 1, Geschoss E, Entflechtung)
Erwägungen
Auf dem Geschoss E des Nordtraktes 1 des Universitätsspitals teilen sich das Invitrofertilisationslabor der Klinik für Reproduktions-Endo- krinologie, das Brustzentrum der Klinik für Gynäkologie und das Schmerzambulatorium des Instituts für Anästhesiologie eine Einheit mit 14 Räumen, die ursprünglich als septischer OP-Bereich konzipiert worden war. Heute befinden sich hier unter anderem drei OP-Säle und eine Aufwacheinheit mit zwei Betten. Die heutige Raumnutzung hat sich im Laufe der Jahre ungeplant entwickelt und entspricht nicht mehr den betrieblichen Bedürfnissen und den hygienischen Anforderungen. Die Patientinnen und Patienten des Schmerzambulatoriums und des Brustzentrums betreten die Räumlichkeiten in Strassenkleidung, wäh- rend die Mitarbeitenden der OP-Säle und der Invitrofertilisation steril gekleidet sind. Da alle drei Bereiche zunehmende Patientenzahlen auf- weisen, steigt damit auch die Gefahr einer Kontamination der sterilen Zonen. Zudem sind die Raumverhältnisse beengt. Eine räumliche Neu- organisation ist daher geboten. Im Geschoss D des Nordtrakts 1 wird derzeit die Verlegung der Klinik für Neonatologie an einen neuen Standort vorbereitet (RRB Nr. 642/ 2011). In diesem Zusammenhang muss die Andrologie (Medizin der Fortpflanzungsfunktion des Mannes) mit ihren Labors und Unter- suchungsräumen verlegt werden. Es bietet sich an, diese räumlich an die Invitrofertilisation anzubinden. Damit werden die Behandlungsräume der Reproduktions-Endokrinologie an einem Ort zusammengefasst. Um den für die räumliche Reorganisation erforderlichen Flächen- zuwachs zu ermöglichen, werden auf dem Geschoss E angrenzende Büro-, Bibliotheks- und Lagerräume, die verschiedenen Bereichen zugeordnet sind, aufgehoben und für neue Nutzungen freigegeben. In einem ersten Schritt wird das Schmerzambulatorium in diese Räume ausgelagert und damit die Möglichkeit geschaffen, die Räume der vor- maligen OP-Einheit ausschliesslich der Reproduktions-Endokrinologie und dem Brustzentrum zuzuteilen. Das Schmerzambulatorium umfasst künftig drei kombinierte Büros und Untersuchungszimmer, zwei Inter- ventionsräume für Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen, ein Sekre- tariat und einen Besprechungsraum. Für die Invitrofertilisation wird ein neues Zonenkonzept mit Zugangs- schleusen eingeführt, um eine strikte Trennung von Strassenkleidung und steriler Kleidung zu gewährleisten. Die OP-Räume bleiben mehr- heitlich unverändert, das Andrologielabor, das Infektionslabor und
zwei Ejakulationsräume werden neu eingerichtet. Nach der Neuorgani- sation erfüllt die Invitrofertilisation die Anforderungen für eine Akkre- ditierung gemäss ISO 17025. Das Brustzentrum wird durch einen eigenen Zugangsbereich von der Reproduktionsendokrinologie abgetrennt und umfasst künftig einen Warteraum für ambulante Patientinnen, ein Besprechungszimmer und einen Behandlungsraum. Im Rahmen der baulichen Anpassungsarbeiten werden die Elektro-, Lüftungs- und Sanitäranlagen erneuert und die brandschutztechnischen Auflagen erfüllt. Das Kantonale Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Landolt + Haller, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 8. April 2011 Fr. 3 860 000 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 39 000 Gebäude 3 198 500 Baunebenkosten 44 000 Reserve (rund 9%) 328 000 Kunst am Bau 30 500 Zwischentotal Baukosten 3 640 000 Medizintechnische Apparate und Anlagen 2 000 Medizintechnische Einrichtungen und Ausstattung 137 000 Ausstattung 81 000 Zwischentotal Medizinische Ausstattungen 220 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 3 860 000
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungssatz Abschreibung % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 7,7% 279 600 4 200 3% 8 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 1,3% 45 800 700 3% 1 400 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 37,4% 1 362 600 20 400 3% 40 900 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 53,6% 1 952 000 29 300 5% 97 600 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 3 640 000 54 600 148 300 Total 3 640 000 Total 202 900
Das Universitätsspital trägt die Kosten für medizinische Geräte, Mobilien und Ausstattung von Fr. 220 000. Die zu bewilligende Ausgabe vermindert sich damit auf Fr. 3 640 000. Bei der Baumassnahme steht die Lösung hygienischer Probleme im Vordergrund. Es entstehen keine wesentlichen betrieblichen Folge- kosten und -erträge. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Den Projektantrag ge- nehmigte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 786/2011. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Uni- versitätsspital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 3 640 000 zu bewil- ligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Cont- rolling und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe zur Erneuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunter- halt Hochbau. Im Budget 2011 sind für das Vorhaben Fr. 900 000 einge- stellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2011– 2014 sind für das Jahr 2012 Fr. 2 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für das Jahr 2013 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Entflechtung des Geschosses E des Nordtraktes 1 des Uni- versitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 640 000 bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukos- tenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2010)
III. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.
IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi