RRB Nr. 1007/2023
Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2023, Festlegung
30. August 2023Deutsch4 min
Source zh.ch
Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2023, Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. August 2023
1007. Langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2023
Erwägungen
(Festlegung) Der Kanton Zürich nimmt zur Erhaltung und Entwicklung der Lebens- qualität seiner Einwohnerinnen und Einwohner vielfältigste Aufgaben in allen öffentlichen Bereichen wahr. Zur Ausführung dieser Aufgaben hält er eines der grössten Immobilienportfolios der öffentlichen Hand in der Schweiz. Dessen strategische Ausrichtung ist in der Immobilien- strategie (IMS) des Kantons Zürich (RRB Nr. 901/2017) festgelegt. Gemäss § 34a des Gesetzes über die Organisation des Regierungs- rates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) und § 20 der Immobilien- verordnung (LS 721.1) informiert die langfristige, strategische Immobi- lienplanung (LSI) den Kantonsrat jährlich über den Bestand und die Entwicklung des Immobilienportfolios. Sie ermöglicht dem Regierungs- rat die gesamtheitliche Steuerung des Immobilienportfolios gemäss den strategischen Zielen und Vorgaben und dem Kantonsrat die Überwachung der langfristigen Portfolioentwicklung und Investitionsplanung. Weil die Hochbauten für die Kernaufgaben des Kantons genutzt wer- den und wegen ihres Investitionsbedarfs stehen die Hochbauten im Ver- waltungsvermögen bzw. im Mieter- und Delegationsmodell im Fokus der LSI.
Immobilienbestand Die kantonalen Immobilien dienen grundsätzlich der Erfüllung der öffentlichen Kernaufgaben des Kantons gemäss den gesetzlichen Auf- trägen. Die Nutzung ist der massgebliche Treiber der Entwicklung des kantonalen Immobilienportfolios. Unter den 2177 Hochbauten (1742 im Eigentum und 435 in Miete) fin- den sich entsprechend vielfältige Nutzungsarten, insbesondere Bildungs- und Bürobauten, Bauten der Justiz und Polizei, Betriebs- und Kultur- bauten, aber auch Agrarbauten, Militärbauten, Wohnbauten und viele mehr. Im Besitz des Kantons befinden sich über 14 170 Grundstücke, davon sind fast 12 170 unbebaut. Eine überwiegende Anzahl davon dient dem Gemeingebrauch (Plätze, Strassen usw.). Darüber hinaus handelt es sich teilweise um sehr kleine Parzellen, auch Restflächen (z. B. Wies- land), die beispielsweise als Tauschfläche oder für künftige Strassenvor- haben oder dem Naturschutz dienen.
Immobilienentwicklung In den vergangenen zehn Jahren ist die Bevölkerung des Kantons Zü- rich im Schnitt um 1,3% pro Jahr gewachsen und zählt gegenwärtig an- nähernd 1,6 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner. Aktuelle Szenarien zeigen auf, dass die Bevölkerung bis 2050 auf knapp 2 Mio. anwachsen wird. Dieses Wachstum zieht einen erhöhten Infrastrukturbedarf für die öffentlichen Aufgaben und Interessen nach sich, insbesondere im Bil- dungsbereich. Für diese und weitere Flächenentwicklungen muss gebaut und vorab bereits heute Land gesichert und für die künftige Nutzung entwickelt werden (Gebietsentwicklung, Planungsrecht schaffen). Neben der Bereitstellung neuer Flächen gilt es, den Immobilienbestand ange- messen zu pflegen, sodass Gebrauchstauglichkeit, Gebäudesicherheit und Werterhalt gewährleistet sind. Nur so können unnötige Betriebskosten, hohe Instandsetzungskosten sowie Sicherheitsrisiken (Eigentümerhaf- tung) um und in Gebäuden verringert werden. Das Bevölkerungs- und damit verbundene Mobilitätswachstum ist mittels Bereitstellung, Unterhalt und Entwicklung einer adäquaten In- frastruktur zu bewältigen. Dies führt künftig in der Umsetzung vermehrt zum Einsatz von Provisorien und Rochadeflächen und bedingt ein Wei- terbauen im Bestand. Nutzungspotenziale sind konsequent zu erschlies- sen und die mögliche innere Verdichtung zu realisieren. In den kommenden zwölf Jahren besteht ein Investitionsbedarf Hoch- bau von rund 7 Mrd. Franken. Investiert wird hauptsächlich für die Bil- dung (Mittel- und Berufsfachschulen, Fachhochschulen und Universität), aber auch in den Strafvollzug, Sicherheitsaufgaben sowie Instandset- zungen von Verwaltungsflächen. Der Grossteil der geplanten Investi- tionen entfällt auf Vorhaben im Mietermodell und etwa ein Drittel auf das Delegationsmodell der Universität Zürich. 60% des Investitionsbe- darfs entfällt auf Grossprojekte ab 100 Mio. Franken. Innerhalb dieser Projektkategorie sind vier von fünf Projekten für Bildungsbauten im Mieter- und Delegationsmodell. Über 60% aller Projekte sind kleine Projekte unter 3 Mio. Franken. Sie beanspruchen wenig Investitionen, jedoch überdurchschnittlich viel personelle Mittel innerhalb der Verwal- tung. Nach Jahren der teilweise wesentlichen Unterschreitung wurde der Budgetkredit Investitionen Hochbau 2021 und 2022 ausgeschöpft. Diese Entwicklung, die geplanten Grossvorhaben sowie die massive Teuerung im Bausektor (Materialpreise, Lieferengpässe) bestätigen die bereits in den Vorjahren angekündigte Notwendigkeit einer Budgeterhöhung der Investitionen Hochbau. Diese Notwendigkeit steht allerdings entgegen der erwarteten Entwicklung der Gesamtfinanzen des Kantons. Es sind daher Massnahmen zur Verringerung der Hochbauinvestitionen zu er-
greifen. Zum einen sind kurzfristige Massnahmen mit Wirkung auf den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 umzusetzen und zum anderen ist die langfristige Steuerung der Hochbauinvestitio- nen zu intensivieren. Für beide Aspekte arbeitet die Baudirektion zurzeit entsprechende Massnahmenpakete zuhanden des Regierungsrates aus.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die langfristige, strategische Immobilienplanung LSI 2023 wird fest- gelegt.
II. Die strategischen Ziele, die Immobilienentwicklung und die damit zusammenhängende finanzielle Entwicklung gemäss LSI 2023 werden im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan, Teil I, Planung des Regierungsrates, als Ressourcenbereich Immobilien abgebildet.
III. Die Realisierung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetkredite der Investitionsrechnung finanziert werden können.
IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli